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Ein Betriebsübergang - ist § 21a hierbei wichtig?

O
olala
Jan 2018 bearbeitet

ist bei einem Betriebsübergang nach 3613a BGB auch der §21 a wichtig oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?

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Community-Antworten (6)

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Kriegsrat

07.07.2009 um 21:13 Uhr

doch, hängt miteinander zusammen

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olala

07.07.2009 um 22:44 Uhr

ok ... aber der gilt nur wenn ein Betrieb gespalten wird... nicht wenn er eigentlich so bleibt wie er ist... und nur ein Betriebsübergang stattfindet? also die curry-bude wird verkauft und der neue behält alle Leute und macht das Geschäft weiter? ja?

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Kriegsrat

07.07.2009 um 23:25 Uhr

wenn lediglich der eigentümer wechselt, und sonst bleibt alles gleich, bleibt alles wie es ist.............. wenn eurer betrieb im betrieb des neuen eigentümers eingegliedert wird bzw."aufgeht", schauts anders aus.....

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olala

10.07.2009 um 00:21 Uhr

also, die Firma besteht in einer Gesellschaftsform....und soll "Übergehen.."
und zwar in eine andere Gesellschaft, die ("wohl") dafür "kurz vorher" schon gegründet bzw. ins leben gerufen wurde.... ... genau weiß ich nicht ob die Gesellschaft nicht schon länger besteht oder erst am Tag des Betriebsübergangs zu leben beginnt... ich denke die neue Gesellschaft (irgendwas mit GmbH und so..) muss ja schon zumindest ein paar Tage bestehen...wenn der Betrieb in sie übergehen soll... den ein Eintrag im Handelsregister ist für die Firma ja wohl vorhanden... -- wenn ich das recht verstehe wird dann die alte Firma in die neue "eingegliedert" --- oder?

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 03:01 Uhr

@ olala

für antworten auf deine fragen brauchst du einen fachmann, der alle informationen prüft und dann sagen kann, dies oder jenes liegt vor z.b. einen fachanwalt für arbeitsrecht

es kommt dabei auf soviele einzelheiten an, die kann hier keiner richtig beurteilen, noch dazu, wenn man die meisten gar nicht kennt...

so ein forum ist nicht schlecht, wenn du den einen oder anderen tipp brauchst aber für die abwicklung eines betriebsübergangs oder betriebsänderung oder was auch immer bei euch gerade abläuft bestimmt der falsche ort

O
olala

10.07.2009 um 03:22 Uhr

@kriegsrat so ganz falsch war das bisher gar nicht was ihr hier so getipselt habt.....eher im Gegenteil.... und die interne Kommunikation in der Firma ....und besonders die Kommunikation zwischen meinen beiden Hirnhälften kommt auch etwas in Schwung.... ... insgesamt muß man ja nur darauf achten...also: wenn man über den Tisch gezogen wird,..... daß die Wärme die dabei entsteht..... nicht als Nestwärme .. zu empfinden.

konnt es grad nicht besser sagen

Was mich jetzt grad beschäftigt ist eher ob Fristen ...ggf. auch am Wochenende weiterlaufen...ob der Sonntag mitzählt...z.B.

außerdem kann ich am Bildschirm besser lesen als die kleine Schrift im Kommentar

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