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Änderung der Arbeitszeiten - müssen die schriftlich niedergelegt werden?

M
Marser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

ich arbeite in der IT, wir haben leider kein BR in der Firma, daher keinen Ansprechpartner in der Firma. Lt. Arbeitsvertrag habe ich Gleitzeit, mit Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr. Mein Abteilungsleiter hat nun per Mail angeordnet, dass ich von 8-17 zu arbeiten habe und droht mit Abmahnung falls ich mich dem nicht beugen möchte oder morgens unpünktlich erscheine. Meiner Meinung nach müssen Änderungen der Arbeitszeit schriftlich niedergelegt werden, oder täusche ich mich da?

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Community-Antworten (1)

S
Solarkrieger

07.07.2009 um 13:39 Uhr

Ich denke das in deinem Fall zuerst mal dein Arbeitsvertrag bindend ist. Außerdem kommt hier sicher auch das AZG§3 und 4 zur Anwendung. Außnahmen zur Abweichung vom Gesetz sehe ich nach §14 AZG in deinem Fall nicht gegeben, was aber zu prüfen wäre.

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