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Ruhezeiten vor Betriebsversammlung - Wie kann der Betriebsrat reagieren?

V
verdibub
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann der Betriebsrat reagieren? -Es ist eine Betriebsversammlung auf Freitag 14 Uhr anberaumt- Die Nachtschicht von Donnerstag auf Freitag soll aber auf die 11 Stunden Ruhezeit Verzichten da es sich nicht um Arbeitszeit handelt. Meine frage : Muß die Ruhezeit nicht eingehalten werden??

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Community-Antworten (1)

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pitsieben

07.07.2009 um 11:54 Uhr

@ verdibub, die BVS ist "wie Arbeitszeit" zu vergüten. Auch die zusätzlichen Wegezeiten sind "wie Arbeitszeiten" zu vergüten. Das heißt, wenn AN ihre Freizeit (Ruhezeit) opfern, wird dieses wie Arbeitszeit bezahlt. Der BR kann aber auch eine Teilversammlung während der Nachtschicht durchführen. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 44 BetrVG.

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