Entfristung bei Kurzarbeit
Hallo ich habe eine Frage
Und zwar bin ich bis ende Sep. noch befristet eingestellt. Dann muss mich der Arbeitgeber Nach Betriebsvereinbarung Entfristen. Jetzt Arbeiten wir aber Kurz.
Darf mich der Arbeitgeber Entfristen in der Kurzarbeit. bzw. noch einmal Verlängern mit mit angaben von gründen?
Community-Antworten (2)
05.07.2020 um 16:01 Uhr
Grundsätzlich darf Dich der AG auch in KA entfristen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass er das macht wird wohl eher nicht sehr groß sein. Und dann hat ja auch noch der BR mitzureden.
Verlängern ... kommt darauf an. Je nachdem, wie lange die Befristung schon andauert ... mit oder ohne Sachgrund ... Regelungen in BV oder TV.
07.07.2020 um 17:35 Uhr
In verschiedenen Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit ist zu entnehmen, dass Neueinstellungen während der Kurzarbeit möglich sind, sofern diese zwingend erforderlich sind um den Betrieb zu gewährleisten.
In zumindest einer Veröffentlichung (04.06.2020, Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit) habe ich gefunden, dass eine Vertragsverlängerung während des Kug-Zeitraumes unschädlich ist. In einem weiteren Merkblatt (8b) der Bundesagentur für Arbeit steht, dass Kurzarbeitergeld auch gewährt wird, wenn ein "bisher befristetes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden soll".
Im Übrigen ist die Restlaufzeit von befristeten Arbeitsverhältnissen für den Anspruch von Kurzarbeitergeld nicht relevant. D.h. Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen können auch in die Kurzarbeit einbezogen werden (im Gegensatz zu gekündigten Arbeitsverhältnissen).
Neueinstellungen sind möglich, wenn dies zwingend erforderlich für den Betrieb ist.
Grundsätzlich ist es also auch während der Kurzarbeit möglich, einzustellen oder zu entfristen bzw. die Befristung zu verlängern. Im Zweifel sollte der AG Rücksprache mit der Agentur für Arbeit halten, ob es im speziellen Fall für den Bezug von Kurzarbeitergeld schädlich ist, oder eben nicht.
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