Erstellt am 05.07.2009 um 23:21 Uhr von Lotte
Casiohella,
bin ja gegen Gewalt, aber Pranger...? ;-)
Wieso weiß denn der Vorgesetzte das Abstimmungsergebnis? würde mich sehr viel mehr interessieren.
Erstellt am 05.07.2009 um 23:57 Uhr von rainerw
@Lotte
Ich vermute mal das auch er im br ist.
Erstellt am 06.07.2009 um 00:08 Uhr von Casiohella
Nein,er ist nicht im BR.Möglich das ihn dass ein BRM oder der AG mitgeteilt hat.Finde das auch unrelevant.Ihm ist auf jedenfall bekannt dass Abstimmungsergebnisse geheim sind,oder sind die dass nicht?
Erstellt am 06.07.2009 um 00:35 Uhr von rainerw
Wie Lotte oben schon sagte... der Pranger.....
aber eher dem BR Kollegen der aus dem Nähkästchen geplaudert hat als wie dem Vorgesetzten.
Erstellt am 06.07.2009 um 00:43 Uhr von Casiohella
Was haltet ihr davon das der BR den Vorgesetzten abmahnt?
Erstellt am 06.07.2009 um 00:45 Uhr von rainerw
Ein BR hat keine rechtliche Handhabe eine Abmahnung zu erteilen.
Erstellt am 06.07.2009 um 00:56 Uhr von rainerw
..... und um noch mal auf Antwort 3 zurück zu kommen Die Geheimhaltungspflicht nach §79 BetrVG bezieht sich nur auf Betriebsratsmitglieder. Gegen diese Plaudertasche könntet ihr nach § 23 Abs. 3 vorgehen. Natürlich müsste dieser erst mal entlavt werden. Das könnte man am besten erreichen indem man nach und nach an einzelne BR´s Sachen weitergebt die so nicht stimmen; natürlich aber nur solche wo kwin anderer MA zu schaden kommt.
Erstellt am 06.07.2009 um 08:46 Uhr von Laffo
wenn aus der Mitteilung nicht zu erkennen ist, welches BRM wie abgestimmt hat, sehe ich hier keinen Verstoss.
allerdings frage ich mich: "...oder der AG mitgeteilt hat."Was hat der AG den mitgeteilt? Das Verhältnis der Abstimmung?Kann er, kein Problem.Aber woher weis den der AG das Abstimmungsergebnis? Ist er bei der BR-Sitzung dabei?