Erstellt am 06.06.2006 um 20:27 Uhr von Fayence
Auf solche Ideen kommen vor allem Profilneurotiker...
Für mich schliessen sich 1,2,3 aus; auch KollegInnen gegenüber!
Wie ist im Fitting so schön zu lesen: "Ferner ist zu beachten, dass der Betriebsrat ein Kollektivorgan ist und sich hieraus gewisse Solidaritätspflichten ergeben. Aus diesem Grund dürfte es nicht generell zulässig sein, dass überstimmte BR-Mitglieder diese Tatsache und ihre Ansicht zu der anstehenden Frage dem AG mitteilen. Ferner haben BR-Mitglieder darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit des BR nicht durch unangebrachte Indiskretion beeinträchtigt wird."
Erstellt am 07.06.2006 um 08:48 Uhr von Frank B.
Es ist doch immerwieder schade, ich lese so gerne im FITTING und würde gern diese Stelle unserem BR mal vorlesen, aber wenn keine Angaben zum § und Rn sind, fällt´s doch schwer dannach zu suchen.
Bitte Fayence, hilf mir auf die Sprünge!
Erstellt am 07.06.2006 um 08:48 Uhr von bernd
Hilfe Fayence!
"Ferner haben BR-Mitglieder darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit des BR nicht durch unangebrachte Indiskretion beeinträchtigt wird."
Wo im Fitting steht das, meine den Satz zu kennen, finde Ihn aber nicht. Ich tippe trotzdem auf §23??
Gib mir ein Zeichen!
Erstellt am 07.06.2006 um 09:36 Uhr von Quentin
Geht es in Ordnung, wenn der BR veröffentlicht:
Der Betriebsrat hat gestern ohne Gegenstimme dem Antrag der Unternehmensleitung zugestimmt und eine vorübergehende... beschlossen??
Erstellt am 07.06.2006 um 11:20 Uhr von Fayence
Frank B.
Und siehe da, Dein Wunsch sei Dir erfüllt. :-) Fitting, 22.Auf., §30, RN 21
bernd,
hoffe, die Rauchzeichen sind auch bei Dir angekommen.
Quentin
Ich persönlich halte nichts von dieser Formulierung. Warum kann nicht einfach veröffentlicht werden, dass dem Antrag zugestimmt wurde?
Weckt vor allem keine Begehrlichkeiten, wenn einem Antrag z.B. nur mit 7 zu 4 zugestimmt wurde. Was wollt Ihr denn in diesem Fall Euren KollegInnen erklären?
Erstellt am 07.06.2006 um 11:46 Uhr von Quentin
Wenn eine vorrübergehende Schichtverlängerung beschlossen wird, bei der ich nicht dafür stimme, aber meine ausgedachte Alternative vom BRV im Namen des betroffenen Ausschusses, für als technisch nicht möglich abgestempelt wird (die momentan höhere Auftragslage zu bewältigen (und ich mir sicher bin der BRV will gar keine Alternative und läßt es nicht korrekt prüfen)) und ich mich enthalte, finde ich es nicht ok, dass der BRV (der sich immer so darstellen will, als hätte er alle unter Kontrolle (hat er ja fast auch)), veröffentlicht, dass es ohne Gegenstimmen beschlossen wurde.
@Fayence:
Und Du findest es immer noch als Profilneurotisch, wenn ich dann angebe, außer mir haben alle dafür gestimmt?
Erstellt am 07.06.2006 um 11:54 Uhr von hubi
BR-Sitzungen sind nicht öffentlich, somit ist deren gesamter Inhalt "persönliche Sache" des BR - Insbesondere die Beschlussergebnisse !
Erstellt am 07.06.2006 um 12:24 Uhr von Quentin
Könnte ich also theoretisch gegen die Veröffentlichung des BRV ("ohne Gegenstimme") rechtlich vorgehen? Er soll solche Dinge dann unterlassen...
Erstellt am 07.06.2006 um 12:33 Uhr von Fayence
Quentin,
ohne Dir zu nahe treten zu wollen.
Du beginnst mit einer allgemeinen Frage, ob und wie Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden können und gibst ein paar Beispiele an.
Weiter geht es mit der nächsten FRAGE, ob eine Mitteilung "Der BR hat gestern beschlossen...." so o.k. ist.
Darauf habe ich geantwortet und meine Sicht der Dinge kund getan. Zum Schluss kommst Du, mit dem Für Dich wesentlichen Knackpunkt, aus dem Gebüsch geschossen.
Fest steht doch wohl, dass Du Dich der Stimme enhalten und NICHT dagegen gestimmt hast. Insofern ist die Mitteilung des BRV korrekt.
Und ich vertrete meine ganz PERSÖNLICHE Meinung auch KollegInnen gegenüber, würde aber niemals ein Wort über das Zustandekommen eines Beschlusses mitteilen. Das ist der Unterschied!
Erstellt am 07.06.2006 um 12:47 Uhr von Quentin
Fayence,
hätte ich die Fragen immer getrennt ins Forum stellen sollen?
Ich bin mit allem vollkommen Deiner Meinung.
Ist es schlimm mich informieren zu wollen was erlaubt ist und was nicht?
Dir würde es nicht gefallen wenn ich den Leuten klarmachen will, wie die Abstimmung gelaufen ist.
Aber wenn der BRV sich als Machthaber darstellt macht es Dir nichts aus?
Wenn er gegen Gesetze verstößt dann soll er doch bitte damit aufhören, und das mit Druck wenn es sein muß, meinst Du nicht auch?
Erstellt am 07.06.2006 um 13:02 Uhr von Fayence
Quentin,
das Problem für die Leserschaft und gewillten Ratgebern ist, die Gedankengänge des Fragenden nicht erahnen zu können. Aus diesem Grund wäre es sinnvoller gewesen, den Sachverhalt von vornherein in Gänze mitzuteilen. Und nur darauf bezog sich meine Kritik.
Auch kann jeder BRV nur von soviel "Macht" Gebrauch machen, wie ihm vom Gremium zugeteilt wird. Wäre doch ein gutes Thema für Eure nächste Sitzung!
Und jetzt fühl Dich nicht gemassregelt oder sonstwie angemacht! In diesem Sinn waren meine Antworten sicherlich nicht gemeint.
Erstellt am 07.06.2006 um 13:15 Uhr von Quentin
Ich fühl mich gar nicht angemacht... sondern bedanke mich für alles was ich lernen kann und freue mich über die Meinungen.
Nun, kann ich den "Machthunrigen" darauf hinweisen (ich möchte mir dabei ganz sicher sein), dass seine Veröffentlichung gesetzeswidrig ist??
Erstellt am 07.06.2006 um 13:27 Uhr von Fayence
Zu Deiner "Beunruhigung" !
Diese Veröffentlichung ist nicht nur wahrscheinlich NICHT gesetzeswidrig!
Wenn Du die von mir zitierte Textstelle aus dem Fitting noch einmal genau durchliest, wirst Du erkennen warum!
Ihr solltet dieses Thema dennoch einmal grundsätzlich im Rahmen Eurer nächsten BR-Sitzung diskutieren und Spielregeln festhalten.
Erstellt am 07.06.2006 um 13:37 Uhr von Quentin
Hab leider hier nur den "Däubler..." zur Hand. Den Fitting muß ich mir wohl privat anschaffen...
Merci!