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Verraten an der GL - hätte BRM von der BRVersammlung fern bleiben müssen , wenn sie jetzt die GL führt?

S
Sonneschein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Pirat

Nach den § 23 BetrVG , auch was wir da beschlossen haben , ist jetzt auch ungültig , ne. Sie ist sowie so gegen alles was die Mitarbeiter und Mitarbeitrinnen machen oder sich beschweren bei uns. Sie meint ist doch alles ok, nur wir die anderen sehen es anders, aber mit ihrer Teilnahme jetzt sehn wir uns verraten an , bei der GL. Meine Meinung ist sie hätte uns das sagen müssen und von der BR - versammlung fern bleiben müssen , wenn sie jetzt die GL führt.

3.70001

Community-Antworten (1)

I
Immie

18.07.2008 um 23:40 Uhr

Tja, so ist das mit dem "bauchgefühl".

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