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Abstimmungsergebniss

L
Loewe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo; folgende Angelegenheit. BR hat 15 Sitze. 14 sind zur Sitzung anwesend und es kommt zu einer Abstimmung, bei der folgendes Ergebnis herauskam: 7 x ja 5 x nein 2 x enthaltung Ist der Antrag befürwortet?

Bitte um Rückantwort.

Danke

2.657018

Community-Antworten (18)

K
KBlitz

24.09.2013 um 10:58 Uhr

Ein Beschluss des Betriebsrats muss in der Betriebsratssitzung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Betriebsrats gefasst werden, soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschlussantrag abgelehnt. Stimmenthaltung ist zulässig. Enthaltungen sind aber ablehnend zu werten.

Dies bedeutet, dass der Antrag mit dem oben abgegebenen Abstimmungsergebnis abgelehnt ist.

R
Rattle

24.09.2013 um 11:01 Uhr

Hallo,

§ 33 BetrVG sagt, dass Beschlüsse des BR mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden.

somit ist der antrag angenommen.

MFG

H
Hoppel

24.09.2013 um 11:08 Uhr

@ Rattle

Wo ist denn hier eine Mehrheit???

@ Loewe

Der Antrag ist abgelehnt!

Anders wäre es, wenn diese 2 BRM erklärt haben, nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Dann wäre der Antrag angenommen!

Wenn es um eine Abstimmung ging, die der absoluten Mehrheit bedarf, ist der Antrag in jedem Fall abgelehnt.

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 11:21 Uhr

warum sind nur 14 anwesend ?

C
Charlys

24.09.2013 um 11:37 Uhr

Warum nicht ggf ein EBRM?

F
Fußballspieler

24.09.2013 um 11:38 Uhr

Wo kann man das mit der "Nichtteilnahme an der Abstimmung" nachlesen?

L
Loewe

24.09.2013 um 11:41 Uhr

Watschenbaum;

da keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind,leider!

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 11:45 Uhr

oh -oh...............

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 11:48 Uhr

@Fußballspieler : Fitting

"Eine Teilnahme an der Abstimmung liegt dagegen nicht vor, wenn ein anwesendes BR-Mitglied erklärt, an der Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen. Das an der Abstimmung nicht teilnehmende BR-Mitglied wird - anders als das sich der Stimme enthaltende BR-mitglied - weder bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit noch bei der Beschlussfassung berücksichtigt. Wegen diesen Unterschiedlichkeiten muss eindeutig feststehen, ob ein BRMitgl. sich der Stimme enthält oder an der Abstimmung nicht teilnimmt. Die Nichtteilnahme an der Abstimmung muss deshalb grundsätzlich ausdrücklich erklärt werden, es sei denn sie ergibt sich eindeutig aus anderen Umständen, zB bei einem eingeschlafenen BR-Mitglied."

R
Rattle

24.09.2013 um 12:19 Uhr

Hallo,

ja, sorry, ihr habt natürlich recht, mit der mehrheit :)

allerdings könnte der beschluss angefochten werden, wenn ein EBR nicht ordnungsgemäss geladen wurde.

MFG

C
Charlys

24.09.2013 um 12:35 Uhr

Rattle, ob hier ein falsche Ladung gegeben ist könntest Du nur aus Deiner Glaskugel wissen, denn dieses hat @Loewe nicht geschrieben.

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 12:41 Uhr

wenn es kein EBRM mehr gibt, kann man auch keines mehr laden

was uns zu § 13 BetrVG führt :

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
H
Hoppel

24.09.2013 um 12:44 Uhr

@ Rattle @ Charlys

Wollt oder könnt Ihr nicht lesen?

Es steht ganz klar geschrieben, dass es keine Ersatzmitglieder gibt!!!

@ Loewe

Kommt nicht auf die Idee, die Enthaltungen als Nichtteilnahme an der Abstimmung zu werten, um den Beschluss durchzudrücken.

Die Nichtteilnahme an einer Abstimmung muss explizit in der Sitzungsniederschrift vermerkt sein!!!

G
gironimo

24.09.2013 um 12:51 Uhr

es können ja trotzdem in der Regel noch 15 sein - nur einer hat eben gefehlt. Dann ist ja auch noch nichts mit Neuwahl.

War ja auch alles nicht gefragt. Und 7 von 14 ist eben nicht die Mehrheit. Wenn einer vor der Abstimmung ausdrücklich gesagt hätte, er wolle nicht mit abstimmen, wäre ja nur von 13 auszugehen. War da wohl auch nicht der Fall.

Also - Pech gehabt. Antrag abgelehnt.

C
Charlys

24.09.2013 um 12:53 Uhr

@Hoppel, sorry stimmt. Das habe ich bei der Antwort zu Rattle beachtet. Dann wäre die Antwort etwas anders, so wie Deine ausgefallen. Hatte nicht gelesen, das @Loewe dieses inzwischen beantwortet hatte. @Watschbaum, von § 13 sind sie noch etwas, genau 1 BRM entfernt. Kann so also noch bis zur Regelwahl ohne vorherige Neuwahl gehen. ............ Weiter aber auch, die Wirkung einer Stimmenthaltung, also wozu NEIN, hängt aberbauch davon ab wie die Fragestellung der Abstimmung lsutet. Also wird abgestimjt, wer ist DAFÜR oder wer ist DAGEGEN? Dieses nutzen teils BRV um unaufmerksame BRM zu testen.

R
Rattle

24.09.2013 um 14:41 Uhr

Hallo,

ja, hab nicht alles gelesen oder zu schnell, is nich mein tach heute........

MFG

O
Osthund

24.09.2013 um 16:49 Uhr

Der Antrag hätte einfach "andersrum" also negativ gefragt werden müssen.

Wenn dann keine Mehrheit zusammenkommt wegen 2 Enthaltungen ist der Antrag durch. Mache ich immer so wenn ich merke das es Knapp wird in der Dikusion. Mit dem Trick fängt man die Entahltungen ein.

Positiv gefragt sind Enthaltungen genauso zu werten wie Neinstimmen. Also in diesem Fall 7 zu 7 und der Antrag ist nicht durch!

H
Hoppel

24.09.2013 um 19:28 Uhr

@ Osthund

Es wird beantragt, der Einstellung des Herr Tunichtgut zuzustimmen

Antrag: Wer stimmt dafür? 6 Wer stimmt dagegen? 6 Wer enthält sich seiner Stimme? 2

Antrag ist abgelehnt, weil keine Mehrheit

Es wird beantragt, der Einstellung des Herrn Tunichtgut nicht zuzustimmen

Antrag: Wer stimmt dafür? 6 Wer stimmt dagegen? 6 Wer enthält sich seiner Stimme? 2

Weil die Enthaltungen als Ablehnung des Beschlussantrags gewertet werden, wäre also die Zustimmung zur Einstellung in diesem Beispiel erfolgt.

Anträge sind so zu stellen, dass sie mit einem einfachen "JA oder Nein" beantwortet werden können und ein Antrag nur bei einer Mehrheit von Ja-Stimmen als angenommen gilt.

Deinen "Trick" werte ich als ganz üble Art und Weise, ein Gremium bewusst über den Tisch zu ziehen ...

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