Stützunterschrift wurde von Wahlvorstand verraten - ist das rechtlich anfechtbar?
Darf der Wahlvorstand verraten, wer auf bestimmten Listen seine Stützunterschrift geleistet hat. Bei uns im Betrieb hatte einen Tag nach Abgabe der Liste der ortansässige Gewerkschafter die Info, dass ein bestimmter Mitarbeiter seine Stützunterschrift gegeben hat. Die Info kann nur vom Wahlvorstand gekommen sein. Ist dies rechtlich anfechtbar, dass solche Details verraten werden?
Community-Antworten (3)
16.02.2006 um 14:57 Uhr
Das ist zwar grundsätzlich nicht in Ordnung wenn die Info vom WV kam, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dagen auf rechtlicher Ebene etwas erreicht werden kann. Der Gewerkschafter kann die Liste ja auch im Vorfeld, vor der Einreichung schon gesehen haben.
Die Stützunterschriften gehören nicht zu den zu veröffentlichenden Angaben gemäß §10 WO
Gruesse w-j-l
16.02.2006 um 15:06 Uhr
Die Unterschrift wurde direkt vor Abgabe der Liste gemacht, so dass sie niemand gesehen hat, ausser der Listenführer und der Wahlvorstand. Somit kann der Name nur vom Wahlvorstand verraten worden sein.
16.02.2006 um 15:11 Uhr
Was ist daran so schlimm? Es sei denn es handelt sich um eine konkurrierende Liste zur gewerkschaftlichen, aber selbst dann, was soll´s? Wir sind immernoch ein demokratisches Land und die BR- Wahlen, mit allem was dazu gehört, ist ein demokratischer Akt.
Auch wenn´s manche nicht so wahr haben wollen.
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