Darf der Wahlvorstand verraten, wer auf bestimmten Listen seine Stützunterschrift geleistet hat. Bei uns im Betrieb hatte einen Tag nach Abgabe der Liste der ortansässige Gewerkschafter die Info, dass ein bestimmter Mitarbeiter seine Stützunterschrift gegeben hat. Die Info kann nur vom Wahlvorstand gekommen sein. Ist dies rechtlich anfechtbar, dass solche Details verraten werden?