Erstellt am 16.02.2006 um 13:57 Uhr von w-j-l
Das ist zwar grundsätzlich nicht in Ordnung wenn die Info vom WV kam, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dagen auf rechtlicher Ebene etwas erreicht werden kann. Der Gewerkschafter kann die Liste ja auch im Vorfeld, vor der Einreichung schon gesehen haben.
Die Stützunterschriften gehören nicht zu den zu veröffentlichenden Angaben gemäß §10 WO
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 16.02.2006 um 14:06 Uhr von jio
Die Unterschrift wurde direkt vor Abgabe der Liste gemacht, so dass sie niemand gesehen hat, ausser der Listenführer und der Wahlvorstand. Somit kann der Name nur vom Wahlvorstand verraten worden sein.
Erstellt am 16.02.2006 um 14:11 Uhr von Frank B.
Was ist daran so schlimm? Es sei denn es handelt sich um eine konkurrierende Liste zur gewerkschaftlichen, aber selbst dann, was soll´s?
Wir sind immernoch ein demokratisches Land und die BR- Wahlen, mit allem was dazu gehört, ist ein demokratischer Akt.
Auch wenn´s manche nicht so wahr haben wollen.