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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personen- oder verhaltensbedingte Kündigung?

T
trupat
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ein Kollege von uns sollte schon in der Probezeit gekündigt werden wegen schlechter Arbeitsleistung. Den Termin hat die Geschäftführung jedoch verpasst. Nun soll er zum 30.9.2009 gekündigt werden. Der Kollege hatte zuvor als wissenschaftliche Hilfskraft bei uns tadellos gearbeitet. Nach seinem Studium wurde er als Ingenieur eingestellt, obwohl er Geograph ist. In dem Arbeitsbereich, in den er während der Probezeit eingesetzt wurde, kannte er sich jedoch nicht aus. Ein Seminar oder eine Schulung wurde ihm nicht angeboten. Auch die Einarbeitung durch andere Mitarbeiter gestaltete sich schwierig, da diese unter enormen Zeitdruck waren. Während der Probezeit des Kollegen wurde ein weiterer Geograph (also auch fachfremd) eingestellt , der ebenfalls zuvor als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet hatte. Dieser durfte in seiner Probezeit jedoch an den Aufträgen weiter arbeiten, in die er ohnehin schon zuvor involviert war. Der Kollege, der nun entlassen werden soll, wurde nie abgemahnt. Auch war er sehr bemüht, den äußerst schwierigen Auftrag zu bearbeiten. Kann dem Kollgen nun eine personenbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden? Über eine Antwort freue ich mich. Tausend Dank! Trupat

11.49206

Community-Antworten (6)

I
Immie

03.07.2009 um 17:22 Uhr

@trupat ...wie wäre es mit "gar keiner":-)

Was interessiert es einen BR gegen welche Art der Kündigung er vorgeht.

Sorry, aber ein Schelm der .....

D
DeWalt

03.07.2009 um 17:53 Uhr

@ Immie

...wie wäre es mit "gar keiner":-) Aussprechen kann der AG leider erstmal alles.

B
Bonita

03.07.2009 um 18:00 Uhr

Schon, der AG kann eine Kündigung aussprechen. Ich sehe aber nicht, dass er damit´bei Gericht erfolgreich sein könnte, wenn er den Ablauf der Probezeit verpennt hat und insgesamt 6 Monate um sind, so dass das KSchG greift.

In Frage käme m.E. höchstens eine personenbedingte Kündigung (er ist trotz besten Willens nicht in der Lage die Aufgabe zu erfüllen). Das greift aber nicht nach so kurzer Zeit, wenn keinerlei vernünftige Einarbeitung stattgefunden hat. Verhaltensbedingt kann ich gar keine Ansatzpunkt erkennen.

P
paula

03.07.2009 um 18:33 Uhr

wie lang war denn die Probezeit? Ich kenne auch Probezeiten unter 6 Monaten...

I
Immie

03.07.2009 um 19:39 Uhr

@DeWalt Schon klar... Aber seit wann werden hier AG beraten?

D
DerAlteHeini

05.07.2009 um 01:55 Uhr

trupat Ob ein Arbeitnehmer eine Probezeit von 1 Monat oder von 12 Monate und mehr hat, ist für eine Kündigung unerheblich. Es zählt nach dem Kündigungsschutzgesetz nur die Betriebszugehörigkeit. Um einen Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monate kündigen zu können, bedarf es schon einer ordentlichen Begründung.

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