Bezahlung an nicht genehmigten Kurzarbeitstag
Hallo zusammen, unser AG möchte das wir an einem durch die Agentur für Arbeit nicht genehmigten Tag nur 60/67% von ihm bezahlt bekommen! Folgende Konstellation: BV würde zu dem Zeitpunkt existieren und der BR hätte zugestimmt! AfA stimmt für ein Monat zb. Nicht zu! Wer zahlt was?
Aus meiner Sicht greift hier BGB 615 Vergütung bei Annahmeverzug also muss er den Kollegen 100 % erstatten!
Community-Antworten (5)
02.07.2020 um 09:38 Uhr
So sehe ich das auch
02.07.2020 um 09:58 Uhr
Es stellt sich die Frage, warum soll die ARGE für einen Monat der Kurzarbeit nicht zustimmen bzw sogar einen speziellem Tag in einem Monat nicht (und dem Rest des Monats bzw. dem Monat davor oder danach )?
02.07.2020 um 11:16 Uhr
Möglicherweise sollte man "an einem durch die Agentur für Arbeit nicht genehmigten Tag" nicht zu eng sehen (also das wirklich nur ein einzelner Tag gemeint ist). Ansonsten könnte man durch Arbeitszeitkonten ggf. sehen, das die Leute am letzten Tag schon wieder voll gearbeitet haben. Und das würden Sie ja nur dann, wenn es genügend Arbeit gab.
02.07.2020 um 14:27 Uhr
Hi, in unserer BV Kurzarbeit wurde geregelt, dass bei Ablehnung der AfA der AG den anteiligen Lohn in Höhe des KUG (netto) aufzustocken hat.
02.07.2020 um 22:45 Uhr
Na dann hast du doch deine Antwort! Es gibt in dem Fall das was es als KuG vom Amt geben würde.
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