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Aufgabenänderung nach Wahl zu BR?

N
Nicola
Jan 2018 bearbeitet

Nach der Wahl zum ordentlichen Betriebsratsmitglied (nicht freigestellt) ist der Arbeitgeben der Auffassung, dass ich meinen Job als Führungskraft nicht weiter ausführen kann. Der AG möcht mir eine andere Aufgabe geben. Ist das zulässig?

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Community-Antworten (4)

S
Solarkrieger

02.07.2009 um 17:37 Uhr

Nach meiner Auffassung ist das ein klarer Rechtsverstoss nach §78 Betr.VG. Wonach du ja als BR- Mitglied benachteiligt werden würdest. Ich würde die GL mal freundlich darauf hinweisen. Wenn diese jedoch auf ihrem Standpunkt bleibt, bleibt wohl nur die Einigungsstelle. Und da hast du doch gute Karten.

C
carrie

02.07.2009 um 17:48 Uhr

..........bei den ersten drei Sätzen geh ich ja mit, aber was soll hier die Einigungsstelle?

D
DonJohnson

02.07.2009 um 17:57 Uhr

carrie

Stimmt - wenn es eine Benachteiliigung nach 78 ist, findet hier der 119er Anwendung. Bevor man das aber offen anspricht, sollte man sich überlegen, ob man den wirklich einsetzt! Das ist kein § nur zum Drohen, sondern man muß ihn auch anwenden!

Aber ich sehe hier erstmal eine Versetzung nach 99. Sollte das Arbeitsentgeld gekürzt werden sollen geht das nur über eine Änderungskündigung (es sei denn, der BRV ist damit einverstanden). Für diese Versetzung muß der BR zustimmen, was er ja wohl nciht machen wird. Ich denke also, dass die Drohgebärde des 119ers noch nciht eingesetzt werden muß. Man sollte den AG aber netterweise auf den 78er und den daraus resultierenden Maßnahmen hinweisen. Nett, freundlich aber bestimmt!

D
DeWalt

02.07.2009 um 17:58 Uhr

Wenn dann durch das Arbeitsgericht. Hier könnte entweder der Betroffene selbst klagen, oder der Betriebsrat ein Beschlussverfahren einleiten indem er den AG daran errinnert das er die zugunsten der AN geltenden Gesetze einzuhalten hat.

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