Hallo zusammen,

ich benötige DRINGEND Hilfe.

In unserem Vertrieb werden die zu vertreibenden Produkte unter den Vertrieblern neu aufgeteilt. Die Aufgaben/Tätigkeiten im allgemeinen verändern sich nicht, eben lediglich die Produkte.
In allen Arbeitsverträgen sind keine Produkte festgehalten, alle Mitarbeiter bleiben im Vertriebsinnendienst tätig.
Hat der Betriebsrat also ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, warum und nach welchem §?

Vielen Dank!