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Aufgabenänderung: Zu vertreibende Produkte ändern sich - Anhörung BR?

H
HalloXx12
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich benötige DRINGEND Hilfe.

In unserem Vertrieb werden die zu vertreibenden Produkte unter den Vertrieblern neu aufgeteilt. Die Aufgaben/Tätigkeiten im allgemeinen verändern sich nicht, eben lediglich die Produkte. In allen Arbeitsverträgen sind keine Produkte festgehalten, alle Mitarbeiter bleiben im Vertriebsinnendienst tätig. Hat der Betriebsrat also ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, warum und nach welchem §?

Vielen Dank!

26602

Community-Antworten (2)

C
Cyber99

02.04.2019 um 15:07 Uhr

Hier sehe ich kein Mitbestimmungsrecht, da im Arbeitsvertrag ja keine Konkretisierung in Hinblick auf die Produkte vorgenommen wurde. Vetriebsinnendienst bleibt Vertriebsinnendienst. Das stellt keine Versetzung dar - und ein anderes Mitbestimmungsrecht kommt hier nicht zum tragen.

P
Pjöööng

02.04.2019 um 17:32 Uhr

Auch hier dürfte die Definition aus § 95 (3) BetrVG maßgeblich sein. Also bisher Gabelschlüssel, in Zukunft Ringschlüssel verkaufen ist sicherlich keine Versetzung, aber gestern noch Kondome und morgen Ölbohrplattformen wäre wohl schon eine Versetzung.

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