In unserer Firma wurde durch die Vertriebsleitung entschieden, dass die Vertriebskollegen nicht mehr in ihrem Gebiet Bestands- und Neukunden betreuen sondern sich nur noch um Das Neukundengeschäft kümmern. Die Bestandskunden werden durch andere Kollegen betreut, die vorher andere Aufgaben im Unternehmen wahrnahmen.

Im BR sind wir uns nun nicht sicher, ob dies nich nach BetrVG §99 (2) 4. mitbestimmungspflichtig wäre, da ja die Arbeitnehmer benachteiligt werden (schwierigere Aufgaben, voraussichtlich weniger Umsatz und somit weniger Provision).

Wir fürchten nur, dass diese Änderung vor Gericht keinen Bestand hätte, da auch in der alten Arbeitsplatzbeschreibung der Vertriebler steht, dass der FOKUS das Neukundengeschäft ist.

Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt oder uns irgendwie helfen?