W.A.F. LogoSeminare

Versetzung nach der Elternzeit - wie kann der BR helfen?

R
Rosalie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen,

eine Kol. hat ihre Rückkehr aus der Elternzeit angekündigt( zum 3.8.09). Für die Vertretung der Kol. ist eine Neue, mit dem Sachgrund:" für die Dauer der Elternzeit von Fr...." befristet eingestellt worden. Jetzt soll die Neue bleiben ( obwohl der Vertrag mit dem Ende des Sachgrundes endet) und die "Alte" soll in eine andere Einrichtung versetzt werden. Die "Neue" soll einen unbefristeten Vertrag bekommen und die "Alte" ist mir ihrer Versetzung nicht einverstanden. Was kann der BR tun ? Eigentlich bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Die befristete Einstellung endet wegen der Erreichung des Zwecks, also müsste die Kol. auf ihrer Arbeotsplatz zurücjkehren dürfen. Der befristet Eingestellten könnte man natürlich den Arbeitsplatz in der anderen Einrichtung vorschlagen. Kann der BR der Versetzung der "Alten" Kol. widersprechen? Kann der BR der unbefr.Einstellung der "Neuen" widersprechen?

6.87407

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

02.07.2009 um 12:40 Uhr

@Rosalie,

..also müsste die Kol. auf ihrer Arbeotsplatz zurücjkehren dürfen. Das Recht gibt es nicht. **Kann der BR der Versetzung der "Alten" Kol. widersprechen? Kann der BR der unbefr.Einstellung der "Neuen" widersprechen? ** Können ja, aber gibt es trifftige Gründe?

P
Pfälzer

02.07.2009 um 14:39 Uhr

@Rosalie ich würde es so machen : Versetzung die Zustimmung verweigern gem. § 99 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG; als Begründung angeben, dass die befristete Beschäftigung (mit Sachgrund) für die konkrete Dauer der EZ der jetzt zurückkehrenden MA vorgesehen war und den Hinweis, das die "Neue" in der anderen Einrichtung weiterbeschäftigt werden kann, da ja ganz offensichtlich dort Beschäftigungsbedarf besteht;

D
DocPille

02.07.2009 um 16:23 Uhr

Die aus der Elternzeit zurückkehrende MA'in hat kein Anrecht auf ihren alten Arbeitsplatz,sondern nur auf einen gleichwertigen. Was ich mich frage ist,wie lange war die MA in Elternzeit,kann diese MA'in ohne Probleme diesen Arbeitsplatz wieder besetzen,also hier sollte man meiner Meinung nach abwiegen was auch für die Firma der bessere weg ist.

P
paula

03.07.2009 um 00:16 Uhr

@ Pfälzer

glaubst Du dass das ein tatsächlicher Verweigerungsgrund ist?

P
Petrus

03.07.2009 um 09:59 Uhr

@Rosalie Kurze Frage: Ist die Versetzung der "alten" MA von Ihrem Arbeitsvertrag gedeckt? Oder bedarf die Versetzung in eine "andere Einrichtung" einer Änderung(skündigung) des AV?

K
Kölner

03.07.2009 um 10:04 Uhr

@all So gesehen KANN der Sachgrund zur Beendigung des AV der Vertretung führen; das MUSS aber nicht so sein. Und trotzdem bliebe die Vertretung weiterhin befristet beschäftigt.

R
rosalie

03.07.2009 um 10:33 Uhr

Danke für eure Antworten. Paula: natürlich ist das kein Verweigerungsgrund- mehr Firmenkultur- wie mit den MA umgegangen wird. Arbeitsplätze haben wir genug. Die "Neue" muss überhaupt nicht gehen. Kölner: Sie könnte zB so lange bleiben bis die"Alte" eingearbeitet wird und dann sich eine der 11 Einrichtungen aussuchen. Nach dem Gespräch gestern mit der Leitungskraft habe ich ein Verweigerungsgrund geliefert bekommen: cit. " ich brauche keine MA mit einem kleinen Kind , die haben immer extra Wünsche und Kinder werden oft krank". Jetzt , gleube ich, brauche ich nur zu wissen , wie sich die "alte" Kollegin entscheidet.

Ihre Antwort