Erstellt am 02.07.2009 um 10:40 Uhr von ridgeback
@Rosalie,
**..also müsste die Kol. auf ihrer Arbeotsplatz zurücjkehren dürfen.**
Das Recht gibt es nicht.
**Kann der BR der Versetzung der "Alten" Kol. widersprechen? Kann der BR der unbefr.Einstellung der "Neuen" widersprechen? **
Können ja, aber gibt es trifftige Gründe?
Erstellt am 02.07.2009 um 12:39 Uhr von Pfälzer
@Rosalie
ich würde es so machen : Versetzung die Zustimmung verweigern gem. § 99 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG; als Begründung angeben, dass die befristete Beschäftigung (mit Sachgrund) für die konkrete Dauer der EZ der jetzt zurückkehrenden MA vorgesehen war und den Hinweis, das die "Neue" in der anderen Einrichtung weiterbeschäftigt werden kann, da ja ganz offensichtlich dort Beschäftigungsbedarf besteht;
Erstellt am 02.07.2009 um 14:23 Uhr von docpille
Die aus der Elternzeit zurückkehrende MA'in hat kein Anrecht auf ihren alten Arbeitsplatz,sondern nur auf einen gleichwertigen.
Was ich mich frage ist,wie lange war die MA in Elternzeit,kann diese MA'in ohne Probleme diesen Arbeitsplatz wieder besetzen,also hier sollte man meiner Meinung nach abwiegen was auch für die Firma der bessere weg ist.
Erstellt am 02.07.2009 um 22:16 Uhr von paula
@ Pfälzer
glaubst Du dass das ein tatsächlicher Verweigerungsgrund ist?
Erstellt am 03.07.2009 um 07:59 Uhr von Petrus
@Rosalie
Kurze Frage: Ist die Versetzung der "alten" MA von Ihrem Arbeitsvertrag gedeckt? Oder bedarf die Versetzung in eine "andere Einrichtung" einer Änderung(skündigung) des AV?
Erstellt am 03.07.2009 um 08:04 Uhr von Kölner
@all
So gesehen KANN der Sachgrund zur Beendigung des AV der Vertretung führen; das MUSS aber nicht so sein. Und trotzdem bliebe die Vertretung weiterhin befristet beschäftigt.
Erstellt am 03.07.2009 um 08:33 Uhr von rosalie
Danke für eure Antworten.
Paula: natürlich ist das kein Verweigerungsgrund- mehr Firmenkultur- wie mit den MA umgegangen wird. Arbeitsplätze haben wir genug. Die "Neue" muss überhaupt nicht gehen. Kölner: Sie könnte zB so lange bleiben bis die"Alte" eingearbeitet wird und dann sich eine der 11 Einrichtungen aussuchen.
Nach dem Gespräch gestern mit der Leitungskraft habe ich ein Verweigerungsgrund geliefert bekommen: cit. " ich brauche keine MA mit einem kleinen Kind , die haben immer extra Wünsche und Kinder werden oft krank".
Jetzt , gleube ich, brauche ich nur zu wissen , wie sich die "alte" Kollegin entscheidet.