Erstellt am 02.07.2009 um 09:13 Uhr von MonaLisa
@Socke,
selbstverständlich kannst du dich aus dem Wahlvorstand "verabschieden", es genügt, wenn du das dem Wahlvorstandsvorsitzenden gegenüber mündlich mitteilst. Aber besser ist es, dies vor dem gesamten Wahlvorstandsgremium zu tun.
Einen "Ersatzmann" musst du nicht stellen, dafür bist du nicht zuständig! Entweder rückt ein Ersatzmitglied nach und wenn keines da ist, ist der Betriebsrat in der Pflicht, Ersatz für dich "nachzubestellen"