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Kürzung eines befristeten Arbeitsvertrages?

S
Sändie
Jan 2018 bearbeitet

Kürzung eines befristeten Arbeitsvertrages????

kann ein befristeter Arbeitsvertrag (sachgrundlos von 15.04.2009 bis 14.01.2010 abgeschlossen am 26.03.09) vom AG schon zu einem früheren Thermin (14.07.09) ausgesprochen werden (schriftlich). BR wurde nur eine Art tabellarische Info. zugesandt. Grund ob persönlich oder betrieblich ist uns nicht bekannt.

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Community-Antworten (3)

N
neskia

01.07.2009 um 11:08 Uhr

Ordentliche Kündigung eines befristeten AV ist nur möglich, wenn im AV vereinbart. Auch bei der Kündigung von befristeten AV gilt: Ohne Anhörung des BR geht nichts. Wichtig für den BR: Beim AG nicht die fehlenden Infos nachfordern, einfach ruhig bleiben. Bei fehlerhafter Anhörung hat der MA vor Gericht gute Karten. Den betroffenen MA auf die 3 Wochenfrist zur Klageerhebung aufmerksam machen.

L
linusat

01.07.2009 um 11:53 Uhr

sprechen wir den tatsächlich von einer Kündigung? Oder einvernehmlich oder soll die Arbeitszeit gekürzt werden...

R
Rosalie

02.07.2009 um 12:34 Uhr

Nein, der AG kann nicht einseitig die Befristung verkürzen. Der Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben worden und somit für beide Seiten bindend. Nur wenn sich die Beiden einnigen und der Arbeitnehmer nimmt die Kürzung in Kauf( oder wünscht sie vielleicht), kann man nichts machen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Arbeitnehmer aber nicht damit einverstanden ist bleibt dem AG nur die Kündigung, aber nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart ist. ( Achtung: Fristlose geht immer) Also mit dem Kol. sprechen und herausfinden was er will und sein Arbeitsvertrag prüfen.

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