Kündigungsfrist BV?
Wir haben eine BV die frühestens am 30.06.2009 für den 31.12.2009 gekündigt werden kann. (sonst Verlängerung um 1 Jahr) Der AG hat angekündigt die BV kündigen zu wollen und er hätte alles in die Wege geleitet. Die Kündigung ist aber nicht bis 16:00 Uhr Büroschluß des BR eingegangen. Von einer Mitarbeiterin habe ich nun erfahren das der Leiter Rechtsabteilung mit noch jemandem gegen 17:00 Uhr einen Briefumschlag unter der Bürotüre durchgeschoben hat. Vermutlich die Kündigung der BV. Wie sieht es aus ist diese dann fristgerecht zugestellt oder nicht, da wir erst morgen, 01.07.2009, die Kündigung erhalten? Ich bin mir leider in dieser Frage nicht sicher!
Community-Antworten (4)
01.07.2009 um 00:31 Uhr
Ich bin nun kein Jurist, aber Kündigung zum 30.06.09 würde für mich heißen bis Ende des Tages. Es sei denn es wurde der Büroschluß als Termin vereinbart. Andererseit muß der AG ja wissen ab wann im BR Büro keiner mehr erreichbar ist und das die Kündigung erst am folgenden Tag gelesen werden wird.
Ich denke mal das sollte man dann Gerichtlich klären lassen.
Mfg, Lohengrin
01.07.2009 um 16:52 Uhr
Sehr geehrter Kollege, grundsätzlich muss eine Mitteilung, die einer Frist unterliegt, rechtzeit beim BR eingehen. Geschied dies ausserhalb der normalen Arbeitszeit zählt immer der nächste Arbeitstag als Posteingang. Ein Eingangsstempel wäre von Vorteil. Wenn dies der Arbeitgeber versäumt, hat er ein Problem und die Kündigung greift erst zum nächsten kündbaren Termin und muss neu formuliert werden.
In diesem Fall sollte der MA die Einspruchsfrist von 3 Wochen nicht übersehen. Der BR die Einspruchsfrist von 1 Woche nicht übersehen. Beides nur in schriftlicher Form.
Ich hoffe es hilf euch weiter.
01.07.2009 um 17:20 Uhr
Die Angaben von Dir reichen aber nicht:
"Wir haben eine BV die frühestens am 30.06.2009 für den 31.12.2009 gekündigt werden kann"
Was ist der genaue Wortlaut der BV? Oder meintest Du spätestens 30.06.? Nach Deiner Fragestellung kann hier problemlos noch am 1.7. gekündigt werden
03.07.2009 um 13:33 Uhr
Diese Betriebsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten erstmalig zum 31.12.2009 und danach jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
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