Darf der BA Beschlüsse fassen?
Darf der BA beschlüsse fassen für den BR? nach 99 BetrVg? Der BRV ist der Meinung das in unserem 9 Gremium der BA Beschlüsse fassen darf auch wenn nur 3 BA Mitglieder anwesend sind. Es gibt keine Gremiumsbeschluss das es so ist auch keine Geschäftsordnung diesbezüglich. Was sagt ihr dazu?
Community-Antworten (8)
07.12.2017 um 08:22 Uhr
"Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. " Steht so im Gesetz. Und wenn ihr das nicht getan habt, geht es auch nicht.
07.12.2017 um 12:38 Uhr
also ist es richtig das der BA Beschlüsse fassen darf wenn er dafür die Beauftragung hat?
z.B. Liegt eine Versetzung eines Kollegen vor. Der BR hat seine Zustimmung verweigert nun will der BRV das im BA beschliessen lassen weil er da die Mehrheit hat. Nach 99 hat doch der BR den Anspruch oder wie?
07.12.2017 um 13:34 Uhr
Der BR kann den BA beauftragen Beschlüsse zu fassen, wenn dies nicht geschehen ist kann dieser auch keine Beschlüsse fassen eigentlich ganz einfach sollte auch Euer BRV kapieren!
07.12.2017 um 13:49 Uhr
schwierig mit ihm. es gibt keinen Beschluss dazu. ?
07.12.2017 um 13:52 Uhr
Abwählen? :-)
07.12.2017 um 14:21 Uhr
lohnt sich doch vor der Wahl nicht mehr und taktisch unklug.
07.12.2017 um 14:48 Uhr
Der BR kann (Routine-)Beschlüsse an den BA übertragen. Hat er hier nicht gemacht, also kann der BA nicht selbständig beschließen. Jetzt zum aktuellen Fall: Wenn der BR in einem Fall die Zustimmung verweigert, dann hat er in dieser Sache eine Entscheidung getroffen. Damit bleibt für eine Entscheidungsbefugnis des BA selbst bei einer ansonsten angenommenen Übertragung in dieser Sache nicht der geringste Spielraum.
07.12.2017 um 14:56 Uhr
Zitat (AlterMann): "Wenn der BR in einem Fall die Zustimmung verweigert, dann hat er in dieser Sache eine Entscheidung getroffen. Damit bleibt für eine Entscheidungsbefugnis des BA selbst bei einer ansonsten angenommenen Übertragung in dieser Sache nicht der geringste Spielraum."
Wenn es eine Übertragung gegeben hätte, dann hätte der BR keinerlei Entscheidungsbefugnis mehr!
Zitat (Highlander): "Es kann nur Einen geben!"
Ein BRV der einen (rechtmäßigen) BR-Beschluss nicht oder verfälscht an den Arbeitgeber weitergibt, begeht eine Amtspflichtverletzung. Ein BR der dies mit sich machen lässt, entmachtet sich selber. Wozu hält dieser BR noch Sitzungen ab?
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