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Darf der BA Beschlüsse fassen?

O
OA
Jan 2018 bearbeitet

Darf der BA beschlüsse fassen für den BR? nach 99 BetrVg? Der BRV ist der Meinung das in unserem 9 Gremium der BA Beschlüsse fassen darf auch wenn nur 3 BA Mitglieder anwesend sind. Es gibt keine Gremiumsbeschluss das es so ist auch keine Geschäftsordnung diesbezüglich. Was sagt ihr dazu?

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Community-Antworten (8)

H
hansimglueck

07.12.2017 um 08:22 Uhr

"Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. " Steht so im Gesetz. Und wenn ihr das nicht getan habt, geht es auch nicht.

O
OA

07.12.2017 um 12:38 Uhr

also ist es richtig das der BA Beschlüsse fassen darf wenn er dafür die Beauftragung hat?

z.B. Liegt eine Versetzung eines Kollegen vor. Der BR hat seine Zustimmung verweigert nun will der BRV das im BA beschliessen lassen weil er da die Mehrheit hat. Nach 99 hat doch der BR den Anspruch oder wie?

M
Moreno

07.12.2017 um 13:34 Uhr

Der BR kann den BA beauftragen Beschlüsse zu fassen, wenn dies nicht geschehen ist kann dieser auch keine Beschlüsse fassen eigentlich ganz einfach sollte auch Euer BRV kapieren!

O
OA

07.12.2017 um 13:49 Uhr

schwierig mit ihm. es gibt keinen Beschluss dazu. ?

M
Moreno

07.12.2017 um 13:52 Uhr

Abwählen? :-)

O
OA

07.12.2017 um 14:21 Uhr

lohnt sich doch vor der Wahl nicht mehr und taktisch unklug.

A
AlterMann

07.12.2017 um 14:48 Uhr

Der BR kann (Routine-)Beschlüsse an den BA übertragen. Hat er hier nicht gemacht, also kann der BA nicht selbständig beschließen. Jetzt zum aktuellen Fall: Wenn der BR in einem Fall die Zustimmung verweigert, dann hat er in dieser Sache eine Entscheidung getroffen. Damit bleibt für eine Entscheidungsbefugnis des BA selbst bei einer ansonsten angenommenen Übertragung in dieser Sache nicht der geringste Spielraum.

P
Pjöööng

07.12.2017 um 14:56 Uhr

Zitat (AlterMann): "Wenn der BR in einem Fall die Zustimmung verweigert, dann hat er in dieser Sache eine Entscheidung getroffen. Damit bleibt für eine Entscheidungsbefugnis des BA selbst bei einer ansonsten angenommenen Übertragung in dieser Sache nicht der geringste Spielraum."

Wenn es eine Übertragung gegeben hätte, dann hätte der BR keinerlei Entscheidungsbefugnis mehr!

Zitat (Highlander): "Es kann nur Einen geben!"

Ein BRV der einen (rechtmäßigen) BR-Beschluss nicht oder verfälscht an den Arbeitgeber weitergibt, begeht eine Amtspflichtverletzung. Ein BR der dies mit sich machen lässt, entmachtet sich selber. Wozu hält dieser BR noch Sitzungen ab?

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