Betriebsratsarbeit bei Kurzarbeit
Hallo, hier einige Fragen zur Betriebsratstätigkeit wären einer Kurzarbeit: BR Mitglied befindet sich immer in Kurzarbeit wo eigentlich an diesem Tag die wichtige BR Sitzung stattfindet.
- Ist eine Anwesenheit trotzdem für diese Zeit möglich? Statt immer ein Ersatzmitglied durch die BRV zu wählen?
- Falls ja, werde die Zeiten der Betriebsratsarbeit (zb 2 Stunden) gutgeschrieben/ ggfs. ausbezahlt? Gibt es hierzu eine Rechtliche Grundlage für 1) u. 2) ?
Danke
Community-Antworten (4)
29.06.2020 um 12:06 Uhr
Das ist in diesem Fall eine BR Arbeit außerhalb der Arbeitszeit, die aus betriebsbedingten Gründen nicht innerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann. (§37(3) BetrVG). Das BR Mitglied ist dafür an einem anderen Tag entsprechend kürzer zu beschäftigen
29.06.2020 um 16:19 Uhr
Wenn das Mitglied dem BRV seinen Kurzarbeitsplan mitteilt, könnte dieser die Sitzung auch so legen, dass es teilnehmen kann.
30.06.2020 um 13:26 Uhr
Sorry, das ist zwar nicht die Frage, aber über diesen Satz bin ich gestolpert:
"Statt immer ein Ersatzmitglied durch die BRV zu wählen?"
Was genau meinst Du damit, wenn Du sagst, dass die BRV ein Ersatzmitglied wählt?
Gruß Enigmathika
30.06.2020 um 13:40 Uhr
@Enigmatkika: nun, der Mitarbeiter der auch ein BR Mitglied ist, befindet sich in Kurzarbeit "null" und ist seit Wochen zu Hause. Die Betriebsratstätigkeit/arbeit kann somit nicht erfolgen. Frage: Darf man trotzdem zur Sitzung in die Arbeit fahren (weil jedesmal ein Ersatzmitglied der sich in der Firma befindet eingeladen wird) und falls ja, werden die Betreibsratszeiten angerechnet/Zeitsaldo + oder ausbezahlt zb für 1 oder 2 Stunden je nach Themenbereich/Tagesordnungspunkte ?
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