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Befristeter Arbeitsvertrag - 3. Verlängerung ist dann ein fester Arbeitsvertrag?

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kobi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, die meisten Mitarbeiter bei uns haben einen befristeten Arbeitsvertrag, laut Gesetz darf der doch max. 3 x verlängert werden. Das bedeutet doch das die 3. Verlängerung ein fester Arbeitsvertrag sein müsste???? Oder nich???

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

16.01.2008 um 08:33 Uhr

@kobi, die dritte nicht, aber dann........
§ 14 (2) TzBfG

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pit47

16.01.2008 um 08:34 Uhr

@kobi, siehe in den § 14 Abs. 2 TzBfG. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Der Arbeitsvertrag kann dreimal verlängert werden bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren. Als Beispiel: Befristeter AV von 6 Monaten und dann dreimal verlängert mit jeweils 6 Monaten. Wenn danach der AG den AN weiter beschäftigen will, muss er einen Sachgrund angeben oder unbefristet einstellen.

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Mona-Lisa

16.01.2008 um 08:41 Uhr

@kobi, ergänzend zu pit47 - sollte nach den 2 Jahren weiterhin ohne Sachgrund befristet worden sein, stehen die Aussichten, dass die Kollegen nun unbefristete Verträge haben, recht gut!

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Kölner

16.01.2008 um 11:00 Uhr

@kobi ...liegt denn nicht vielleicht doch ein Sachgrund vor?

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paula

16.01.2008 um 21:39 Uhr

Danke Kölner!!!

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