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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Krankheit telefonische Abmeldung in der Berufsschule?

N
Naddel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

und zwar habe ich mal eine Frage zum Thema Ausbildung! Ich war vor einem Jahr auch einmal JAV, jetzt braucht eine Freundin von mir die in einer anderen Branche ist (Maler u. Lakiererin) einen Rat. Wie ist das, reicht es wenn man sich bei Krankheit telefonisch beim Arbeitgeber abmeldet, man an dem Tag aer Berufsschule hat? Meine Freundin hat dieses getan und am nächsten Berufsschultag (eineWoche später) der Lehrerin den guten gelben Schein in die Handgedrückt. Die meinte, Zitat: den kannste wieder mitnehmen, ist eh zu spät. Du hättest dich bei uns telefonisch abmelden müssen. IST DAS RICHTIG???? Ich kenne es au meiner Lehrzeit das ich nur meinen Betrieb informieren musste. Nun hat sie für dieses Tag auf ihrem Zeugnis ein unentschuldigt stehen.

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Community-Antworten (4)

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Kriegsrat

29.06.2009 um 18:43 Uhr

Der Azubi muss vor Arbeitsbeginn im Ausbildungsbetrieb anrufen und sich krank melden. Dies gilt auch, wenn der Azubi die Berufsschule oder eine andere Ausbildungsmaßnahme besucht, für die er vom Betrieb freigestellt ist. In diesem Fall muss der Azubi sich zusätzlich direkt in der Berufsschule oder bei der Ausbildungsmaßnahme krank melden.

http://www.dgb-jugend.de/dgb_jugend/newsletter_soli/artikel_suchen/soli-artikel_2008/soli-artikel_5_08/pflichten_des_azubis

N
Naddel

29.06.2009 um 19:02 Uhr

Mhhh...nun gut! Bei uns war es nicht so. Bei uns hat es gereicht im Betrieb anzurfen. Vielleicht war das halt ne Einigung zwischen den Betrieben und unseem Berufskolleg! Ist es trotzdem Rechtens die Stunden als unentschuligt aufzuschreiben? Sie hat den gelben Schein darauf die Woche ja dort abgegeben??

K
Kriegsrat

29.06.2009 um 19:17 Uhr

unterschied mitteilungspflichten (unverzügliches bescheidgeben) - nachweispflichten (vorlage einer AU-bescheinigung gem. den vereinbarungen im ausbildungsvertrag, tarifvertrag oder gesetz) bei krankheit gegen die mitteilungspflichten hat sie verstoßen, also hat sie in der berufsschule erstmal unentschuldigt gefehlt...

N
Naddel

29.06.2009 um 19:28 Uhr

okay, trotzdem vielen dank!!!!

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