W.A.F. LogoSeminare

Zustimmungsersetzungsantrag - kann man gegen ein Zustimmungsersetzungsverfahren Widerspruch einlegen?

L
luftassfummler
Jan 2018 bearbeitet

hallo Ihr lieben

kann man gegen ein Zustimmungsersetzungsverfahren widerspruch einlegen????

Wir haben nach §§99 und 100 die Zustimmung abgelehnt und der AG hat ein ZEV eingeleitet. Jetzt werden permanent Neue eingestellt, und wir sollen dabei zuschauen????

Wie ist die Rechtslage???

Bitte um Eure Mithilfe

5.45005

Community-Antworten (5)

E
Erwin

29.06.2009 um 15:52 Uhr

@ luftassfummler

Wenn dass ArbG die Zustimmung des BR ersezt, bleibt nur der Rechtsweg bis zm BAG.

Aber der AG muss auch die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen. Bei § 100 muss der AG die Zustimmng zur endgültigen Durchführung, binnen drei Tagen beim ArbG den Antrag stellen. in einem für euch nicht verständlichem Umfang/Menge den §100 Vorläufige personelle Maßnahmen ziehen, solltet/könnt ihr ein RA einschalten und der könnte dann ggf. prüfen ob man hier den AG stoppen kann. Ggf. auch mit Hilfe des ArbG

Gibt das ArbG dem BR Recht und der AG hat mit § 100 einen AN eingestellt, muss er diesen wieder entlassen der Betroffene hat dann aber einen Schadenesatzanspruch gegen den AG

K
Kriegsrat

29.06.2009 um 16:43 Uhr

@ luftassfummler

ihr habt aber auch hoffentlich gute,gute,guuute gründe, eure zustimmung zu neueinsstellungen zu verweigern sonst holt ihr euch vor dem arbeitsgericht viele,viele, viiiele watschn ab

N
neskia

29.06.2009 um 17:58 Uhr

"...Wir haben nach §§99 und 100 die Zustimmung abgelehnt und der AG hat ein ZEV eingeleitet. Jetzt werden permanent Neue eingestellt, und wir sollen dabei zuschauen????"

Ist es nicht so, dass für jede einzelne personelle Maßnahme der AG seine Zustimmung über §99 einholen muss und bei Widerspruch immer neu zum ArbGericht rennen muss?

K
Kriegsrat

29.06.2009 um 18:04 Uhr

@ neskia

so ist es......

er muß.....

O
Oluscha

17.07.2009 um 17:49 Uhr

@lufassfummler Erst mal würde ich gerne den Grund für die Zustimmungsverweigerung erfahren. Da habt ihr ja nur begrenzte Möglichkeiten (genau genommen sechs Möglichkeiten).

Ihre Antwort