Erstellt am 26.06.2020 um 07:43 Uhr von Krambambuli
Ja, wenn keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Erstellt am 26.06.2020 um 08:27 Uhr von takkus
Klar, der Wirtschaftsausschuss kann doch in der BetrVers über seine Arbeit berichten. Solange es kein Geschäftsgeheimnis ist und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können, sehe ich es als unkritisch an.