Erstellt am 17.07.2008 um 09:21 Uhr von rolfo2
Gönnt ihr dem Kollegen die Bezahlung nicht?
Grundsätzlich hat er das Recht auch an seinem freien Tag an der BR Sitzung teilzunehmen und der AG hat zu bezahlen, wenn Freizeitausgleich nicht gewährt werden kann. Das ist kein Vorteil. Mit dem Arbeitszeitgesetz gibt es auch kein Problem. BR Tätigkeit wird nur als Arbeitszeit vergütet ist aber eine ehrenamtliche Tätigkeit und fällt nicht unter das ArbZG.
Erstellt am 17.07.2008 um 09:44 Uhr von Doug1970
Hallo,
der Kollege hat aber auch das Recht an den Sitzungen teilzunehmen wenn er Spät- oder Nachtschicht hat. Die teilnahme ist ihm vom Vorgesetzten zu ermöglichen. Für Ersatz auf der Schicht hat der Vorgestetzte zu sorgen. Wechselschicht ist kein Grund der zählt um an Sitzungen nicht teilzunehemen. Ein Ersatzmitglied dürfte dafür nicht eingeladen werden. Euer BRV sollte die Gespräche darüber mit den Vorgesetzten führen damit der Kollege nicht alleine dasteht.
Gruß
Doug
Erstellt am 17.07.2008 um 12:03 Uhr von klinik
Warum lässt sich der Kollege nicht einfach freistellen? Habt Ihr bei Euch schon alle Freistellungen verteilt? Im Grunde hat der AG sogar ein zusätzliches Problem: wenn euer BRM zur Sitzung geht und im Anschluss noch z.B. eine Nachtschicht hätte, muss er diese Schicht nicht mehr "machen", weil er dann schon mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommt. Auch für uns Betriebsräte gilt dieses Gesetz. Es ist laut Rechtssprechung nicht zumutbar eine mehrstündige Sitzung zu machen und danach noch die gesamte Schicht arbeiten zu gehen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für eine mögliche Nachtschicht im Vorfeld einer Sitzung. Da muss der Kollege die Nachtschicht auch nicht machen, weil er in der Sitzung einen "klaren "Kopf braucht.
Du schreibst aber, das euer BRM selten an Sitzungen teilnimmt während seiner regulären Arbeitszeit. Sicherlich ist nicht ersichtlich warum er während seiner Arbeitszeit nicht an Sitzungen teilnimmt. Da können organisatorische Dinge eine gravierende Rolle spielen oder es ist eine Einstellungsfrage eures BRM's. Das wisst Ihr aber selbst am besten. Habt Ihr einmal mit dem Kollegen offen darüber gesprochen?
Erstellt am 17.07.2008 um 12:18 Uhr von Tivoli
Es geht nicht darum dass wir dem Kollegen das Geld nicht gönnen. Und das er das Recht hat an Sitzungen teilzunehmen ist ja wohl auch klar. Ich hätte mir ein wenig konstruktivere Antworten gewünscht.
Rolfo sagt BR Arbeit ist ehrenamtlich und fällt somit nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Na ja, ich weiß nicht. Was ist wenn der Kollege morgens um 07:30 aus der Nachtschicht kommt und aber um 09:30 Uhr nach 8 Stunden Arbeit noch an einer 3 Stündigen Sitzung teilnehmen will??? Und dann ist er so übermüdet, daß ihm auf dem Weg was passiert? Ich bin sicher, als erstes würde hier nach den 11 Stunden Ruhezeit gefragt werden. Genauso sehe ich das wenn er an seinem freien Tag zur Sitzung reinkommt und damit dann aber 7 Tage am Stück arbeitet. Es geht uns einfach darum, daß er seine freien Tage eigentlich zur Erholung nutzen sollte.
Bei den Schichtlern sind die freien Tage ja wie ein Wochenende zu sehen. Und niemand würde auf die Idee kommen nach 5 Arbeitstagen an seinem freien Wochenende dann regelmäßig BR Arbeit zu machen. Dann könnten man die Sitzungen ja gleich in die Freizeit legen, oder?
Es ist eine kleine Gruppe die Schicht arbeitet. Wenn jemand für ihn einspringen muss, dann sind wiederum dessen Arbeitszeiten in Gefahr mit dem Arbeitszeitgesetz zu kollidieren. Und der AG wird sicherlich niemand extra dafür einstellen, dass das BRM 1x pro Woche an der Sitzung teilnehmen kann.
Den Vorschlag des AG er könne aus der Schicht raus und normal tagsüber arbeiten, will er auch nicht annehmen, da ihm sonst die Schichtzuschläge wegfallen würden.
Ist echt schwierig.
Erstellt am 17.07.2008 um 16:55 Uhr von Catweazle
@Tivoli,
BR Arbeit ist ehrenamtlich und fällt somit nicht unter das Arbeitszeitgesetz - Punkt.
Um eine zumutbare Ruhezeit zu erreichen hat das betroffenen BRM Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
Nach einem Urteil ist eine 6-stündige Ruhezeit für eine halbtätige Sitzung ausreichend. Bei einer ganztägigen Sitzung würden sogar die Schichten am Tag davor und danach ausfallen.
Die Erholung kann er nachholen wenn er den Freizeitausgleich bekommt. Es ist möglich, dass der Freizeitausgleich bei betrieblichen Gründen bezahlt werden muss aber sicher nicht regelmäßig und auf Dauer.
Die kleine Gruppe die Schicht arbeitet hat ein Problem mit der wöchentlichen Sitzung!? Was ist eigentlich wenn das BRM krank wird? Wie wird dann das Problem gelöst?