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Pausenraum im Callcenter - kann AG vehindern?

E
econom
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Callcenter mit ca. 60 MitarbeiterInnen- wir wollen einen Pausen und ggf Sozialraum, der AG bezieht sich auf "ASR 29/1-4 Pausenräum 2.3 Auf einen Pausenraum kann verzichtet werden, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind. " Da es aber unzumutbar ist während des Gesprächslärms am Arbeitsplatz seine Pause zu machen und ansonsten nur eine Miniküche ohne Sitzgelegenheit sowie 2 Bistrotische mit Barhockern vorhanden sind, wollen wir als BR einen Pausenraum durchsetzen. Hat jemand Tips zum Vorgehen?

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Community-Antworten (2)

H
Haihappen

26.06.2009 um 15:30 Uhr

Servus, also, Pausenräume: Nach §6 Abs. 3 Areitsstätten verordnung ist den AN ein leicht erreichbarer Pausenraum zur verfügung zu stellen, wenn mehr als 10 AN beschäftigt sind und dort die Vorraussetzung für eine gleichwertige erholung während der pausen gegeben sind. Er muss sogar auf verlangen einen Nichtraucher und einen raucher raum zur verfügung stellen wobei nun mehr die nichtraucher räume stehen.... ich habe das aus dem Kommentierten ArbZG (Kommentiert)

hoffe das ich dir helfen konnte :)

gruss

K
Kriegsrat

27.06.2009 um 12:08 Uhr

@ econom

falls der AG auf pausenräume nach ASR 29-2.3 verzichten will, soll er den punkt 2.3. aber auch weiter lesen :

"Während der Pausenzeit MUSS die Arbeit in diesen Räumen ruhen"

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