Erstellt am 26.06.2009 um 11:44 Uhr von MonaLisa
@Matti,
auch wenn du in Elternzeit bist und deinen Nachwuchs betreust, hast du nach wie vor deinen gültigen Arbeitsvertrag. Du bist weder gekündigt noch hast du selber gekündigt, also bist du wahlberechtigt und kannst dich zur nächsten Betriebsratswahl aufstellen und wählen lassen.
Wichtig ist für dich nur, dass du weisst, bzw. informiert bist, wann die Wahlen genau gestartet werden, damit du dich entweder mit auf eine Liste setzen lassen kannst oder vielleicht sogar eine eigene eröffnest.
Erstellt am 26.06.2009 um 11:46 Uhr von Kölner
@Matti
Man kann sich wählen lassen, ist im Sinne des § 7 BetrVG Angehöriger des Betriebes und das Urteil vom BAG vom 25.05.2005, 7 ABR 45/04 hilft hinsichtlich der Fahrtkosten auch noch.
Erstellt am 26.06.2009 um 13:28 Uhr von Matti
@ MonaLisa und Kölner:
Vielen Dank!!