Hallo,
zum Zeitpunkt der nächsten BR Wahlen werde ich in Elternzeit sein (und nicht Teilzeit arbeiten), ich plane aber zwei - drei Monate nach der BR Wahl 2010 als Teilzeitkraft wieder zu Arbeiten. Könnte ich mich trotzdem Wählen lassen, obwohl ich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in der Firma bin und bin eigentlich Wahlberechtigt? Wenn ja bitte auch die entsprechenden §§ nennen. Danke!