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Wählbarkeit während der Elternzeit?

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Matti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zum Zeitpunkt der nächsten BR Wahlen werde ich in Elternzeit sein (und nicht Teilzeit arbeiten), ich plane aber zwei - drei Monate nach der BR Wahl 2010 als Teilzeitkraft wieder zu Arbeiten. Könnte ich mich trotzdem Wählen lassen, obwohl ich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in der Firma bin und bin eigentlich Wahlberechtigt? Wenn ja bitte auch die entsprechenden §§ nennen. Danke!

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Community-Antworten (3)

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monalisa

26.06.2009 um 13:44 Uhr

@Matti, auch wenn du in Elternzeit bist und deinen Nachwuchs betreust, hast du nach wie vor deinen gültigen Arbeitsvertrag. Du bist weder gekündigt noch hast du selber gekündigt, also bist du wahlberechtigt und kannst dich zur nächsten Betriebsratswahl aufstellen und wählen lassen.

Wichtig ist für dich nur, dass du weisst, bzw. informiert bist, wann die Wahlen genau gestartet werden, damit du dich entweder mit auf eine Liste setzen lassen kannst oder vielleicht sogar eine eigene eröffnest.

K
Kölner

26.06.2009 um 13:46 Uhr

@Matti Man kann sich wählen lassen, ist im Sinne des § 7 BetrVG Angehöriger des Betriebes und das Urteil vom BAG vom 25.05.2005, 7 ABR 45/04 hilft hinsichtlich der Fahrtkosten auch noch.

M
Matti

26.06.2009 um 15:28 Uhr

@ MonaLisa und Kölner:

Vielen Dank!!

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