Erstellt am 26.06.2009 um 09:36 Uhr von Petrus
Du kannst Dir bei der Bezahlung ein privates Telefon leisten? Ich nicht. Und die private Nummer meiner Frau geht meinen Chef nix an ;-)
Spaß beseite: Wenn Du willst, dass andere wissen, ob Du ein Telefon hast und wenn ja, welche Telefonnummer, dann steht das im Telefonbuch und der ArbGeb kann nachschlagen (Adresse hat er ja). Wenn er darüber hinaus "wichtige" MA erreichen will, stellt er ihnen ein Diensttelefon zur Verfügung.
Erstellt am 26.06.2009 um 18:41 Uhr von SuzieQ
werkerin, was spricht denn dagegen? Es könnte ja auch mal sein, dass der Chef,
zB. du verunfallst, deinen Partner informieren möchte.
Erstellt am 27.06.2009 um 12:25 Uhr von Lotte
werkerin,
warum sollte für Dich als BRM etwas anderes gelten als für die anderen AN im Betrieb? (So habe ich Deine Frage verstanden) Bist Du BRV und im Betrieb kaum erreichbar?
Aber dann würde ich den AG auffordern, Dir ein Diensthandy zur Verfügung zu stellen.