Sozialplan - herausnehmen von Leistungsträgern?
Hallo, um verschiedene Ideen oder neue Impulse zu bekommen nutze ich dieses Forum. Folgende Situation: In einem Unternehmen werden Betriebsbedingt 35 Personen entlassen. Der Betriebsrat schließt mit der Geschäftsleitung ein Sozialplan und Interessenausgleich ab. Die Geschäftsleitung bietet einen sehr sehr geringen Multiplikator für die Abfindung an. Der BR schaft es diesen Multiplikator auf 0,80 hoch zu treiben und 10 Personen weniger zu entlassen. Zudem kommt noch hinzu das automatisiert wird und neue Roborter-Arbeitsplätze entstehen. Es gibt Kollegen die im Moment so ähnliche Arbeitsplätze belegen, die einige Arbeitsinhalte von den zukünftigen beinhalten. Die Mitarbeiter die Vergleichbar sind, sind 92 Personen. Alles ungelernte Kräfte die Hilfsarbeiter tätigkeiten machen. Jetzt geht es darum, wer die neuen Roborterarbeitsplätze besetz. Es sind 37 neue oder besser gesagt in Zukunft mit höheren Arbeitsinhalte als in der Vergangenheit. Jetzt geht es darum, wer wird gekündigt und wie werden die gekündigten ermittelt.
- Idee: Die Mitarbeiter die jetzt schon auf so ähnlichen Arbeitsplätzen arbeiten werden aus der soziall Auswahl rausgenommen und übernehmen die neuen Arbeitsplätze. Problem dabei: Die größe der Gruppe von vergleichbaren Mitarbeiter (jetzt 92) wäre dann noch 55 und es würde überwiegend Kollegen treffen die schon sehr lange im Unternehmen sind. Da an diesen Arbeitsplätzen überwiegend Mitarbeiter arbeiten die eine kurze Betriebszugehörigkeit haben.
- Idee: Alle Mitarbeiter bekommen die Chance sich auf diese Arbeitsplätze zu bewerben, auch diese welche jetzt schon auf den Arbeitsplätzen arbeiten, nur das noch nicht die erhöhten Arbeitsinhalte bestandteil sind. Jeder Mitarbeiter welcher sich beworben hat, muss einen Eignungstest bestehen. Eignungstest wie bei Berufsanfänger in der Metall-Branche. Doch wir haben einige ausländische Mitarbeiter, die nicht Deutsch schreiben und sprechen können. Diese Kollegen hätten einen klaren Nachteil. Doch der Arbeitgeber sagt, wer in Deutschland lebt und arbeitet, von dem kann man erwarten das er Deutsch sprechen kann. Dazu kommt noch das auf den neuen Arbeitsplätzen Deutsch in Schrift und Wort wichtig st, da viel dokumentiert werden muss. Dazu gibt es die Idee, das zuvor ein Fragekatalog mit 150 Fragen erstellt wird und davon 30 abgefragt werden. Wer diesen Test mit 50% besteht wird aus der sozialen Auswahl rausgenommen und dieser Person wird nicht betriebsbedingt gekündigt. Jetzt meine Frage, welchen Weg findet ihr besser oder was ist zu beachten. Müssen die Testfragen nicht auch in der Landessprache der betroffenen Mitarbeiter sein? Oder habt ihr einen anderen Vorschlag?
Community-Antworten (5)
03.09.2006 um 21:47 Uhr
Aber Hallo, es gibt gesetzliche Vorschriften,da könnt ihr ja gleich würfeln.
03.09.2006 um 22:20 Uhr
gerd,
habt Ihr den Interessenausgleich und Sozialplan schon unterschrieben? Ist mir nicht so ganz klar.
Nächste Frage, sorry! Falls obige Antwort ja lauten sollte, was ist dann in Eurem Interessenausgleich vereinbart?
Lasst Ihr Euch durch einen Fachanwalt beraten?
Nachtrag: Lese Dir doch einmal diesen Übersichtsartikel durch. Du wirst unschwer feststellen können, dass beide Ideen nichts taugen!
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
oder hier
http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08c.htm
04.09.2006 um 12:01 Uhr
Hallo Gerd,
bei betriebsbedingten Kündigungen muß laut § 1 Abs. 3 KSchG eine soziale Auswahl getroffen werden. Dabei sind die Punkte Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltpflichten und Schwerbehehinderung zu berücksichtigen. Der AG kann AN in die soziale Auswahl nicht mit einbeziehen, wenn deren Weiterbeschäftigung insbesondere wegen ihrer Kenntnisse Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegen. Dies können meiner Meinung nach aber nicht so viele sein. Dies würde vor einem Arbeitsgericht nicht durchgehen.
Erstellt zusammen mit den AG eine Punktetabelle mit den o.g. Kriterien. Dann werdet Ihr sehen welche MA es treffen würde und ob nicht genügend MA dabei sind um eine reibungslose Produktionsabwicklung zu gewährleisten.
Solltet ihr o.g. Kriterien nicht berücksichtigen, wird jede Kündigungsklage Erfolg haben. Bei Gericht zählt als Einarbeitungszeitraum die Kündigungsfrist der einzelner MA. Außerdem muß der AG bei Kündigungen von MA über 55 Jahre das Arbeitslosengeld bezahlen (siehe dazu § 147a SGB III).
Habt Ihr schon nachgefragt, ob es MA gibt , welche bereit sind in den vorgezogenen Ruhestand (mit entsprechender Abfindung) zu gehen.
Auch Teilzeitangebote oder Aufhebungsverträge (vielleicht hat der eine oder andere jüngere eine Aussicht auf einen anderen Job) können eine Möglichkeit sein. Wir hatten 4 junge Mütter dabei, welche die Abfindung mitnahmen um eine Auszeit für ihre Kindererziehung (nach der Elternzeit) zu haben.
MfG Angi1
04.09.2006 um 13:40 Uhr
Hallo Angi1, also die soziale Auswahl wurde genau nach Punkten Betriebszugehörigkeit usw. getroffen. Das ist klar, nur gibt es ja zukünftig die neuen Arbeitsplätze und hier ist die Idee aufgekommen, dass bestimmte Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt werden und damit jeder die Chance hat, soll so ein Test gemacht werden. Klar ist, dass der AG die Schiene von Leistungsträger fahren will. Es könnten verschiedene Personengruppen schon jetzt rausgenommen werden. Nur was ist fairer, jetzt Personengruppen rauszunehmen oder jedem die Chance geben, damit er zeigen kann, er arbeitet noch nicht als Leistungsträger, kann aber als Leistungsträger eingesetzt werden. Du sagst, wenn zu viele rausgenommen werden dann hat das kein Bestand vorm Gericht? Der Betriebsrat soll den Sozialplan u. Interessenausgleich sowie die Namensliste unterschreiben. Dafür 10 Kündigungen weniger und Abfindungsfaktor 0,75. Wie sehen die Chancen vor Gericht bei Unterschrift der Namensliste für den einzelnen aus, der eine Kündigungsschutzklage stellt? Wir haben schon Mitarbeiter gefragt wegen Altersteilzeit oder freiwillig mit der Abfindungssumme gehen wollen. Alles schon abgeklappert. Ist eine sehr schwierige Situation und wir sind wirklich am verzweifeln. Der AG hat einen Anwalt und wir auch. Doch letztendlich entscheidet der gesamte BR. Danke nochmal für Deine Antwort
Gerd
04.09.2006 um 16:09 Uhr
Gerd,
also ehrlich gesagt steige ich jetzt überhaupt nicht mehr durch!
Verstehe ich jetzt richtig, dass aktuell 35 Arbeitsplätze (ev. nur 25) abgebaut werden müssen, es in Zunkunft aber 37 neue Stellen geben soll?
Weiterhin verstehe ich Dich so, dass aktuell nicht alle Kollegen, die in die Sozialauswahl fallen würden, die für diese neuen Arbeitsplätze notwendige Qualifikation mitbringen, richtig?
Über entsprechende Qualifizierungsmassnahmen wurde zum jetzigen Zeitpunkt anscheinend aber noch nicht nachgedacht!
Der AG versucht Euch aus meiner Sicht auf eine ganz schön herbe Art und Weise vor den Karren zu spannen! Was sagt denn Euer Anwalt dazu? Begleitet der Euch nicht durch die ganzen Verhandlungen?
Im übrigen empfehle ich Dir noch einmal mehr, einen Blick in die o.g. Links zu werfen.
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