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Kündigung von BR-mitglied

O
orcie
Jan 2018 bearbeitet

hallo, miteinander

bei uns wurde jetzt ein BR betriebsbedingt gekündigt und gleichzietig freigestellt. da diese kündigung unwirksam ist wurde klage eingereicht. aber der kammertermin ist erst im nov. nun meine frage, kann das BR-mitglied trotzdem seine tätigkeit als BR weiter ausüben?

orci

6.19709

Community-Antworten (9)

M
monalisa

25.06.2009 um 15:44 Uhr

@orcie, der Kollege ist von seinen arbeitsvertraglichen Pflicht freigestellt, aber nicht von seiner Betriebsratstätigkeit. Die kann er jederzeit ausüben und der Zugang zum Betriebsratsbüro kann ihm auch nicht verwehrt werden.

R
Rapper

25.06.2009 um 16:39 Uhr

Wieso wird einem BRM betriebsbedingt gekündigt? Ist mir jetzt schleierhaft. Kannst Du mjer dazu sagen?

MfG

O
orcie

25.06.2009 um 19:17 Uhr

hallo rapper,

die GF will ihn einfach nur los werden. erst ihn dann vieleicht mich,usw. liegt einfach nur daran daß wir uns nicht einschüchtern lassen.

hallo mona lisa

kannst du mir vieleicht auch den passenden § nennen. danke

E
Erwin

25.06.2009 um 22:03 Uhr

@MonaLisa, @orcie

"orcie" hat leide nicht angegeben zu welchem Termin der BR gekündigt wurde. Bis zum Datum der Kündigung tritt Deine Aussage zu. Würde er aber über den Kündigungstermin an BR-Sitzungen teilnehmen und das ArbG der Kündigung stattgeben, wäre diese Sitzungen nicht ordnungsgemäß geladen und Verstoß gegen die Vertraulichkeit

N
neskia

25.06.2009 um 23:28 Uhr

Herleitung aus §78 Schutzbestimmung.

B
Biggy

25.06.2009 um 23:31 Uhr

Einem BRM kann nicht ordentlich gekündigt werden nur auserordentlich. Da die Kündigung solange unwirksam ist bis das Gericht entschieden hat kann der Kollege an Sitzungen teilnehmen. Wie schon Mona Lisa geschrieben hat kann man ihm den Zutritt zum BRB nicht verwehren und auch nicht die Ausübung seiner BRT.

M
margit

26.06.2009 um 16:08 Uhr

Er kann an jeder Sitzung teilnehmen, aber er sollte sich einmal darum kümmern warum er kegündigt werden soll.

D
DonJohnson

26.06.2009 um 16:27 Uhr

@margit Wieso? das wurde doch mitgeteilt...

@all In diesem Fall muß der BR die Zustimmung zur Kündigung geben. Macht er es nicht, muß der AG die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.

@erwin ... von daher schreibst du also ein wenig wirr. Dem BRM wurde ja ncoh nciht gekündigt (es sei denn der BR hat zugestimmt, was ich hier allerdings nciht heraushören kann - eher im Gegenteil)

O
orcie

27.06.2009 um 12:10 Uhr

vielen dank für eure hilfe, habe den §78 genau studiert und dieser passt genau. es handelt sich hier um eine betriebsbedingte ordentliche kündigung ohne anhörung des BR.das ist einfach unglaublich!!!! es ist wiedereinmal ein versuch den BR zu zerschlagen.

orci

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