Frage zur Arbeitsunterbrechung
Hallo, bin eine Teilzeitkraft und arbeite im höchsten Fall 6 Stunden am Stück. Mein Arbeitgeber sagt nach sechs stunden steht mir eine Pause von einer halben Stunde zu, vorher aber keine. Was mich jetzt interessiert ist, steht mir nach einer bestimmten Zeit eine Arbeitsunterbrechung zu um z.B. rauchen oder auf die Toilette zu gehen?
Dann möchte ich noch gerne wissen wo ich erfahre welcher Stundenlohn mir zusteht wenn ich über 10 Jahre in einem Betrieb arbeite, von Teilzeit auf eine angemeldete 80 Stundenkraft wechsele und natürlich diesen Beruf auch erlernt habe. Wo kann ich darüber Auskunft kriegen?
Community-Antworten (2)
24.06.2009 um 18:06 Uhr
Helimaeuschen,
wenn Deine Firma dem Flächentarif angehöhrt, steht es im Tarifvertrag. Wenn nicht, geht man von dem üblichen Stundenlohn vom Beruf und von der Zeit her aus. Wenn das auch nicht geht, dann kannst Du nur mit deinem Chef reden und verhandeln. Ob er Dir dann mehr zahlt, liegt an deinen Argumenten und seinem Willen. Gesetzlich geregelt, ausser Tarifvertrag, ist sowas nicht.
Der Gesetzgeber sagt, nach 6 Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu. Wenn Du also 6 h und 5 Minuten arbeitest, mußt Du theoretisch die halbe Stunde Pause machen. Wenn du genau nach 6 Stunden ausstempelst, brauchst Du keine Pause machen. In der Regel werden Pausen irgendwo zwischen den 6 Stunden bei Vollzeitkräften gelegt. Bei Teilzeitkräften kann es genauso geregelt werden (TV). Kann auch der Chef festlegen. Dann machst du halt 6,5 Stunden o.ä.. Der Toilettengang darf den Arbeitslohn nicht mindern, da es eine natürliche Voraussetzung dafür gibt. Es sei denn, Dein Chef möchte, dass Du bei der Arbeit in die Hose machst oder neben Deinem Arbeitsplatz etwas hinterlegst. Wenn Deine Firma seit mehr als drei Jahren es ohne Regelung geduldet hat, dass die Raucher zum rauchen gehen können, ohne eine besondere Sanktion (Ausstempeln, nacharbeiten etc.), muß es die Firma auch weiterhin dulden und kann es nicht verbieten. Wenn andere MA dies auch schon so tun, dann hast du als Teilzeitkraft auch ein recht darauf (Gleichbehandlung).
MfG
24.06.2009 um 18:50 Uhr
Mehr als 6 Stunden darf kein Chef festlegen. Im Arbeitszeitgesetz steht klar:
§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Das bedeutet das du unter umständen wirklich 6 Stunden am Stück arbeiten mußt, aber spätestens dann ist eine Pause fällig.
Verwandte Themen
Ist es gerechtfertigt für eine 2 min. Arbeitsunterbrechung eine Abmahnung auszusprechen???
ÄlterHallo Freunde, rechtfertigt der folgende Sachverhalt eine Abmahnung??? Wir sind ein privatisiertes Entsorgungsunternehmen. Ein Kraftfahrer erhält einen Anruf noch eine Entsorgung vorzunehmen, hä
BV Zeiterfassung vs. Betriebsordnung
ÄlterEs gibt seit 2011 eine gültige BV Zeiterfassung. Diese ist weder "ausgelaufen" noch gekündigt. Zum Thema Abwesenheiten ist folgendes geregelt: Beginn der Arbeit, Arbeitsunterbrechungen und Ende de
Pingeliche Pausenzeiten
ÄlterLiebes Forum, wir haben eine BV welche die Pausenzeiten nach dem ArbZG reglet. Nun machen die Mitarbeiter auch vorbildlich Ihre Pausen. Nur macht der eine mal 32 Minuten Mittgspause und der andere
Pause + Arbeitsunterbrechung - was bezahlt was nicht
ÄlterHab mal wieder eine Frage: Bei uns im Betrieb gibt es mal wieder heftige Diskussionen mit dem AG. Bei Raucherpausen muss ausgestempelt werden. Wie sieht das bei anderen Unterbrechungen aus? Wir h
Fahrzeit des Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterWir verfügen über mehrere Standorte, die vom freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in regelmäßigen Abständen auch persönlich besucht werden um mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben.