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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rhetorik-Schulung

R
rastlos
Nov 2016 bearbeitet

ich bin einfaches BR-Mitglied und möchte gerne eine einführende Rhetorik-Schulung besuchen. Sinnvoll wäre die Schulung allemal. Die Klima in meiner Firma ist finster und der HGF verhält sich äußerst manipulativ. Hinzu kommt noch aktuell ein Veränderungsprozess, d.h. Umstruktierung der Arbeitsprozesse und Abteilungsstrukturen. Kann man daraus besondere Gründe für die Notwendigkeit der Rhetorik-Schulung herleiten? Wie sollte ich vorgehen um die Schulung zu rechtfertigen?

Danke im Voraus

4.77308

Community-Antworten (8)

K
Kölner

24.06.2009 um 15:01 Uhr

@rastlos Ideal wäre es, wenn Du einen Anbieter fändest, der sich der 'Gesprächs- und Verhandlungsführung' widmet. Das wäre dann einfacher - Rhetorik ist äußerst schwierig durchzufechten.

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rolfo

24.06.2009 um 15:14 Uhr

ich denke auch ein Seminar wie Kölner vorschlägt lässt sich nicht durchsetzen, eher für den BRV.

K
Kriegsrat

24.06.2009 um 15:31 Uhr

@rastlos

ist zu erwarten, daß dein AG was dagegen hat, daß du einen solchen lehrgang besuchst ? wenn nicht, dann fahr doch..... wenn schon, und du bist kein BRV oder stellvBRV wirst du gute gründe brauchen....

bis du im arbeitssicherheitsausschuß und mußt mit dem AG deswegen öfters verhandeln ? bist du im wirtschaftsausschuß und berätst dich deswegen öfter mit dem AG hast du aufgrund anderer br-aufgaben öfter die notwendigkeit, vor vielen leuten zu sprechen bist du mitglied in einem evtl. betriebsausschuß oder anderem ausschuß zur erledigung bestimmter aufgaben, die rhetorische fähigkeiten benötigen leitest du betriebsversammlungen oder abteilungsversammlungen ? kurz gesagt, ist es aufgrund deiner speziellen aufgaben im br erforderlich, daß man dich rhetorisch schult ?

P
Pfälzer

24.06.2009 um 15:46 Uhr

@rolfo deine Behauptung ist sehr verwegen; z.B. Seminar "Erfolgreich verhandeln für Betriebsräte" (WAF) ist nicht nur für BR-Vorsitz; auf die Beschlussfassung zur Erforderlichkeit kommt es an;

K
Kölner

24.06.2009 um 15:54 Uhr

@rolfo ArbG Bremen 25.02.2000 - 1 BV Ga 4/00... ...das Urteil verhalf seinerzeit vielen Anbietern dieser Themen zu einem ungeahnten Boom.

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rolfo

24.06.2009 um 16:43 Uhr

@ all will ja nicht sagen dass es nicht geht, aber wenn rastlos schon die Frage aufwirft konnte er vermutlich nicht mal das BR-Gremium von der Erforderlichkeit überzeugen, sonst hätten die den Beschluss zur Teilnahme gefasst und der AG hat dann in der Regel sowieso das Nachsehen.

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Erwin

24.06.2009 um 17:21 Uhr

Schaue doch einmal hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_rhe.html hier findest Du eine Sammung passender Begründungen

I
Immie

24.06.2009 um 19:52 Uhr

@rolfo Das müsste dann aber ein merkwürdiger BR sein;-))

Was nutzt es, wenn zwei geschult verhandeln, und fünf andere machen es durch mangelnde Schulung zu Nichte?

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