Erstellt am 24.06.2009 um 11:16 Uhr von kriegsrat
neuwahlen sind im § 13 BetrVG geregelt
Erstellt am 24.06.2009 um 11:18 Uhr von MonaLisa
@Dickkof,
BR - Kollegen machen normalerweise im Betrieb das Licht aus - sprich - sind die letzten, die gekündigt werden können!
Erstellt am 24.06.2009 um 11:41 Uhr von kriegsrat
@ mona lisa
diese diskussion wollte ich absichtlich nicht eröffnen......
aufmerksame forumuser kennen ja die problematik, mit der sich dickkof herumschlagen muß (mußte), aus früheren beiträgen von ihm....
entweder hat er unsere damaligen ratschläge befolgt, und alles ist korrekt gelaufen
oder ihm ist einfach nicht zu helfen.....
Erstellt am 24.06.2009 um 11:43 Uhr von DerNeue
Dickkof!
Wenn sie zur nächsten Wahl (2010) nicht wieder gewählt werden, haben sie noch ein Jahr Kündigungsschutz.
DerNeue
Erstellt am 24.06.2009 um 12:10 Uhr von derDickkof
Die Kollegen vom BR welche gehen soll sind damit einverstanden weil Ihre Abteilungen aufgelöst werden und Sie den wenigen Kollegen die bleiben dürfen nicht einen Arbeitsplatz durch Freikündigung wegnehmen wollen.
Kollegen die eigendlich nachrücken würden gibt es dann auch nicht mehr und von 5 BR bleiben nur noch 3, Neuwahlen würden erst im Mai sein doch habe ich mir sagen lassen das wir sobald die BR Kollegen nicht mehr da sind neu gewählt werden muss.
Und jetzt meine Frage muss bevor Sie weg sind gewählt werden oder geht das ganze erst los wenn sie wech sind?
Ich denke das der BR seine Kollegen bei den Verhandlungen mit der GL sehr gut vertreten hat! 0,7% und noch ein paar andere gute Sachen.
Grüße
derDickkof
Erstellt am 24.06.2009 um 12:24 Uhr von kriegsrat
@ dickkof
prima, dann habt ihr es doch gut hinbekommen, glückwunsch
wenn die voraussetzungen für neuwahlen vorliegen (bei ausscheiden der kollegen) muß ab diesem zeitpunkt unverzüglich die neuwahl eingeleitet werden
die wahlen im frühjahr 2010 entfallen dann für euch, außer bis dahin passieren noch umstände, die laut § 13 erneut neuwahlen nötig machen würden...
Erstellt am 24.06.2009 um 12:26 Uhr von derDickkof
Ok , bedeutet das wir im Februar vereinfachte wahlen machen werden.
Danke für deine Hilfe Kriegsrat
(ES war nicht einfach, es ging teilweise zur sache aber die 5 BR+ Anwalt haben an einen dicken seil gezogen, das erste mal in meiner BR zeit das wir ein Team waren....)
Ciao
derDickkof
Erstellt am 24.06.2009 um 12:47 Uhr von Ketzer
Den Kollegen, die auf ihren besonderen Kündigungsschutz verzichten, ist hoffentlich klar, welche Folgen das haben kann.... Stichwort Sperrfrist ALG I.
Erstellt am 24.06.2009 um 16:10 Uhr von derDickkof
Ich denk schon das es den zwei bewusst ist, von einem weiss ich das er einen eigenen Anwalt hat und der andere will einen ruhigen machen bis zur Rente!
Grüße
dd