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ERPRESSUNG

C
Cangür
Nov 2016 bearbeitet

Ich wurde betriebsbedingt gekündigt. Kündigungsschutzklage hab ich eingereicht. Jetzt wollte ich meinen Staplerführerschein (den ich hier gemacht habe) um mich anderswo zu bewerben. Ich bekomme ihn nicht ausgehändigt, mit den Worten "Wenn sie ihre Klage zurücknehmen, bekommen sie ihn" Mein Anwalt ist gerade im Urlaub und der Betriebsrat sagt, er habe keine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsleitung. Morgen hab ich Bewerbungsgespräch und brauch den Schein. Was kann ich tun????

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Community-Antworten (8)

D
DeWalt

24.06.2009 um 11:53 Uhr

Hallo Cangür

Ich sehe den Staplerschein als eine durch die Firma bezahlte Bildungsmaßnahme an, durch die du zusätzliche Qualifikationen erworben hast. Die Kosten dafür hat die Firma freiwillig getragen. Dennoch gehört das was du dabei erworben hast (den Staplerschein) dir. Oft werden Vereinbarungen getroffen in denen sich der AN verpflichetet, wenn er vor Ablauf von x Jahren ausscheidet die Kosten der Bildungsmaßnahme zu erstatten. Hast du solch eine Vereinbarung getroffen?

Wie sich die Sache rechtliche genau verhält, kann ich dir in Moment nicht sagen. Ich habe zu dem Thema leider noch nichts konkretes gefunden, aber ich bin sicher es gibt hier Kollegen die dort mehr wissen. Wenn ich etwas rausbekomme schreibe ich wieder.

C
Cangür

24.06.2009 um 12:04 Uhr

Danke DeWalt Habe keine Vereinbarung getroffen. Den Schein habe ich schon länger.

M
Mainpower

24.06.2009 um 12:12 Uhr

Hallo,

wieso hast Du den Schein nicht? Bei fahren eines Staplers hast Du den Schein doch bei Dir zu tragen! Egal wer die Bildungsmaßnahme bezahlt hat.

C
Cangür

24.06.2009 um 12:36 Uhr

@mainpower

Ne, alle Scheine sind zentral im Meisterbüro gelagert!

K
Kriegsrat

24.06.2009 um 13:09 Uhr

was meinst du, wie blöd dein meister schaut, wenn du bei ihm in begleitung einer polizeistreife auftauchst und unter hinweis auf "unterschlagung" die herausgabe deines staplerscheins verlangst ?

D
DeWalt

24.06.2009 um 13:26 Uhr

Der Betriebsrat könnte beim AG mal anklingeln lassen, das er darüber zu wachen hat das geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Wenn der AG dies vergisst, könnte man durch Androhung eines Beschlussverfahrens ihn daran errinnern.

K
Kriegsrat

24.06.2009 um 13:36 Uhr

@ dewalt schön, schön..... bringt aber im moment keine lösung.......

cangür braucht seinen staplerschein morgen zur bewerbung also muß er ihn sich holen....zur not mit obrigkeitlicher hilfe

das sind ja zustände ähnlich wie bei zuhältern, die die ausweise ihrer "pferdchen" einsammeln und wegsperren, damit sie nicht einfach abhauen können.......

D
DeWalt

24.06.2009 um 13:49 Uhr

Ja kriegsrat hast ja Recht,

aber der BR sollte ebenfalls versuchen den Führerschein zu bekommen, durch die Androhung sonst ein Beschlussverfahren einzuleiten. Die Kosten dafür können oft überzeugend sein.

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