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Großes Problem

H
Hundertfarben
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma ist jetzt auf 200 Angestellte gewachsen. Darum haben wir letzte Woche per Beschluss ein BRM freigestellt. Unser AG teilte uns mit wenn wir das nicht rückgängig machen, dass er dann einen MA in Probezeit entlässt. Wir sind darauf natürlich nicht eingegangen und haben die Erpressung im Betrieb kommuniziert.

Heute wurde eine Frau (Alleinerziehende!!!!) in PZ gekündigt. Jetzt bekommen wir aber von überall aus der Belegschaft Drohungen wir haben die Frau auf dem gewissen. Was sollten wir tun?

2.122015

Community-Antworten (15)

K
Kölner

13.03.2015 um 22:07 Uhr

Jetzt auch B sagen und das kommunizieren. Vielleicht geh ihr auch mal hin und schaltet einen RA ein.

M
Moreno

13.03.2015 um 22:37 Uhr

Redet Ihr eigentlich mit Eurem Arbeitgeber ?

P
Pjöööng

14.03.2015 um 01:00 Uhr

Was hat Euer Arbeitgeber eigentlich bei der Beratrung über die Freistellung geäußert?

N
Nubbel

14.03.2015 um 08:06 Uhr

dann wollen wir hoffen das diese stattgefunden hat und es 201 mitarbeiter in diesem Betrieb gibt

N
Nubbel

14.03.2015 um 08:06 Uhr

dann wollen wir hoffen das diese stattgefunden hat und weiter hoffen das es 201 mitarbeiter in diesem Betrieb gibt

H
Hoppel

14.03.2015 um 09:52 Uhr

@ Hundertfarben

Soso ... euer Betrieb zählt gerade mal 200 AN und der BR stellt per Beschluss ein BRM frei!

So funktioniert das ja nunmal NICHT!

  1. Muss der Betrieb IN DER REGEL 200 oder mehr AN zählen
  2. Wird das freizustellende BRM GEWÄHLT, was überhaupt NICHTS mit einem Beschluss zu tun hat
  3. Hat sich das Gremium mit dem AG bzgl. des freizustellenden BRM zu beraten
  4. Stellt der ARBEITGEBER frei und NICHT der BR

Es gibt nach Deinen bisherigen Angaben mehr als einen Grund annehmen zu dürfen, dass diese Freistellung eh für die Tonne ist.

Der AG hätte gegen diese Freistellung vermutlich ganz problemlos gerichtlich vorgehen können, ohne eine(n) AN entlassen zu müssen.

So hat der AG halt andere Möglichkeiten genutzt, das "Problem" aus der Welt zu schaffen. Ist keine feine Art, aber ihr habt erstmal die A*karte.

Demnächst solltet ihr eure Hausaufgaben etwas besser machen!

G
gironimo

14.03.2015 um 10:31 Uhr

Sicherlich hat die Beratung mit dem AG gefehlt (vermutlich) - dennoch, wenn Ihr die erforderliche Zahl der AN seit, ist der Anspruch ja im Grundsatz da.

Ich denke auch, dass es hier allein um KOMMUNILKATION geht. Wenn der AG auch in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit den Zusammenhang zwischen Freistellung und Kündigung verbreitet, ist das alles andere als o.k. Da braucht man sich über den Verwaltungsfehler beim Freistellungsverfahren überhaupt nicht mehr unterhalten.

Hier geht es wohl um andere Aspekte. Wehrt Euch und lasst Euch rechtlich beraten.

S
Snooker

14.03.2015 um 13:30 Uhr

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/38.html

Wo steht hier das es 201 MA sein müssen?

Als nächstes würde ich es nicht so sehen das der BR hier Grundsätzlich schlechte Karten hätte wenn der AG vor Gericht geht. Hier kommt es ganz entscheidend darauf an wie er es vor Gericht begründet. Aus dem kleinem Text des Fragenden geht nämlich nicht hervor das der AG nicht mit der Art und Weise einverstanden ist, wie es zu der Freistellung gekommen ist. Hier scheint es dem AG um eine Freistellung generell zu gehen. Und deshalb hat gironimo recht.Wehrt euch. Solltet ihr euch einen Anwalt nehmen würde ich dem auch sagen das ihr mit der Mitteiung an dem AG das ihr das BRM ab dem Zeitpunkt xy freistellen wollt, eine Komunikation mit dem AG anfangen wolltet (es ist ja nirgends expliziet niedergeschrieben ob so eine Beratung schriftlich oder mündlich statt zu finden hat), der AG dies aber durch seine Art und Weise Grundsätzlich abgelehnt hat

H
Hoppel

14.03.2015 um 14:00 Uhr

@ Snooker

Der § 38 BetrVG stellt auf die IN DER REGEL beschäftigte Anzahl AN ab. Nur weil aktuell gerade mal der Schwellenwert von 200 AN erreicht ist, ist diese REGEL noch lange nicht erfüllt!

Das BAG urteilt regelmäßig so, dass für die Feststellung der i.d.Regel beschäftigten AN sowohl der Personalbestand in der Vergangenheit als auch die künftige (auf Grund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes) einzubeziehen ist!

Außerdem scheint hier überhaupt KEINE, dem § 38 BetrVG entsprechende Wahl stattgefunden zu haben. Hätte dieser BR seine Hausaufgaben ordentlich gemacht, wäre die jetzige Situation vermeidbar gewesen ...

S
Snooker

14.03.2015 um 14:24 Uhr

@Hoppel Darüber würde ich jetzt mit Dir auch nicht streiten wollen. Ich denke hier sollte man als BR sehen wie man das leck am besten schliesst. Darum würde ich im Zweifelsfall behaupten das der Betrieb ja mit 199 oder 198 MA schon eine ganze Zeit am Rande des Stellenwertes lag. Und das der AG hier durch die Kündigung ganz offensichtlich wieder unter den Stellenwert 200 kommen wollte. Und da würde ich dann doch auch schon das Wort Erpressungsversuch verlauten lassen.

Ob eine Wahl nu statt gefunden hat oder nicht können wir nur mutmaßen (auch wenn ich mal vermute das Du da recht hast).

Ich würde es dem AG dennoch nicht so leicht machen, denn auch er hat seine Hausaufgaben nicht ordendlich gemacht

H
Hoppel

14.03.2015 um 14:57 Uhr

@ Snooker

Was willst Du überhaupt?

Der AG hat sich für den, für ihn einfachsten Weg entschieden ...

Die Kollegin ist raus und der Schwellenwert von 200 nicht mehr erreicht! Da willst Du doch nicht ernsthaft behaupten wollen, der AG hätte seine Hausaufgaben nicht gemacht ...

"Darum würde ich im Zweifelsfall behaupten das der Betrieb ja mit 199 oder 198 MA schon eine ganze Zeit am Rande des Stellenwertes lag."

Jau ... denkst Du eigentlich auch mal nach, bevor Du einen solchen Unsinn schreibst? Das ist doch das DÜMMSTE was ein BR tun kann! Mit einer solchen Behauptung bestätige ich doch auch noch, dass der Schwellenwert in der Regel ganz offensichtlich NICHT erreicht wird!

M
Moreno

14.03.2015 um 16:20 Uhr

Meiner Meiinung nach sollte der Betriebsrat sich lieber mit dem AG an einen Tisch setzen und versuchen eine gescheite Regelung zu finden womit alle leben können und der Arbeitsplatz der Kollegin doch noch erhalten bleibt.

S
Snooker

14.03.2015 um 19:01 Uhr

Es ist traurug das manche BR´s sich wohl nur an Zahlen orientieren können die sie gedruckt sehen.

@Hundertfarben Denke gironimo liegt da schon auf dem richtigen Weg.

G
ganther

15.03.2015 um 16:12 Uhr

Es ist traurig wie manche nicht BR das Gesetz ignorieren!

H
Hartmut

15.03.2015 um 19:00 Uhr

Sorry, mir klingt die Geschichte zu konstruiert. Ich will darauf gar nicht eingehen.

Aber ich finde es gut, wie sehr Snooker das Herz am rechten Fleck hat.

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