Hallo,

kann ein WA eigenständig (Mit Wirkung nach Außen = U-Leitung) beschließen?

Oder kann er z.B. nur über die Vorlage von Unterlagen beschließen und über den BEricht an den BR/GBR/KBR?

Habe ich das richtig verstanden, dass der BR/GBR/KBR nur die Entsprechenden Forderungen des WA umsetzen kann?

VielenDank