Kann ein WA eigenständig beschließen?
Hallo,
kann ein WA eigenständig (Mit Wirkung nach Außen = U-Leitung) beschließen?
Oder kann er z.B. nur über die Vorlage von Unterlagen beschließen und über den BEricht an den BR/GBR/KBR?
Habe ich das richtig verstanden, dass der BR/GBR/KBR nur die Entsprechenden Forderungen des WA umsetzen kann?
VielenDank
Community-Antworten (2)
23.06.2009 um 18:17 Uhr
@ amber
schau doch mal auf diese seite
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AWirtschaftsausschuss
23.06.2009 um 20:25 Uhr
@Amber Wie wollt ihr das alles ohne Schulung schaffen?
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