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Kann ein WA eigenständig beschließen?

A
Amber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann ein WA eigenständig (Mit Wirkung nach Außen = U-Leitung) beschließen?

Oder kann er z.B. nur über die Vorlage von Unterlagen beschließen und über den BEricht an den BR/GBR/KBR?

Habe ich das richtig verstanden, dass der BR/GBR/KBR nur die Entsprechenden Forderungen des WA umsetzen kann?

VielenDank

4.97602

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

23.06.2009 um 18:17 Uhr

I
Immie

23.06.2009 um 20:25 Uhr

@Amber Wie wollt ihr das alles ohne Schulung schaffen?

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