kann ein WA eigenständig (Mit Wirkung nach Außen = U-Leitung) beschließen?
Oder kann er z.B. nur über die Vorlage von Unterlagen beschließen und über den BEricht an den BR/GBR/KBR?
Habe ich das richtig verstanden, dass der BR/GBR/KBR nur die Entsprechenden Forderungen des WA umsetzen kann?
VielenDank
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)