Konstituierende Sitzung, falsche Ersatzmitglied geladen: Nun alles hinfällig?
Hallo zusammen,
bei unserer konstituierenden Sitzung am 21.07.2022 wurde das falsche Ersatzmitglied geladen. Deshalb waren wir nicht beschlussfähig, richtig?
Im Anschluss hatten wir eine ordentliche Sitzung, hier waren wir beschlussfähig. In dieser Sitzung haben wir den Betriebsausschuss gewählt, die Schriftführung sowie die Abgesandte für den Gesamtbetriebsrat bestimmt sowie den Beschluss zur Schulung gefasst.
Nun mehrere Fragen:
-
Müssen wir die Wahl vom Vorsitz und von der Stellvertretung wiederholen? Oder können wir in der nächsten Sitzung beschließen, dass wir mit der Wahl einverstanden waren und somit quasi die Beschlussfähigkeit beschließen?
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Sind alle Beschlüsse/ Wahlen von der 1. BR-Sitzung hinfällig und müssen wiederholt werden? Oder kann man auch hier abstimmen/ beschließen, dass diese weiterhin bestand haben?
Viele Grüße und Danke
Sina
Community-Antworten (4)
27.07.2022 um 16:16 Uhr
Durch die Ladung des falschen Ersatzmitglieds war die Nichtöffentlichkeit verletzt und die Wahl des/der Vorsitzenden und seiner Stellvertretung sind nicht gültig. Außerdem hat jemand eine Stimme abgegeben, der dazu nicht befugt war. Ihr müsst die Wahl also wiederholen.
So gab es nun auch niemanden, der zur nächsten Sitzung einladen konnte. Der Betriebsrat war noch nicht konstituiert. Daher sind auch die Beschlüsse dieser Sitzung nicht wirksam. Diese Beschlüsse neu zu fassen, dürfte aber recht schnell gehen, da die vorhergehenden Diskussionen ja schon gelaufen sind und die Beschlusstexte bereits vorliegen.
Gruß
Enigmathika
27.07.2022 um 16:28 Uhr
Hallo Enigmathika,
danke für deine hilfreiche Antwort. Dass heißt, dass wir die Wahl vom Vorsitz + Stellvertretung wiederholen müssen. Dann sind wir konstituiert.
Können wir dann beschließen, dass wir mit den Beschlüssen und der Wahl des Betriebsausschusses von der ersten Sitzung einverstanden sind? Oder müssen wir die Wahl vom Betriebsausschuss auch nochmal wiederholen?
Und kann ich dafür als Vorsitzende eine außerordentliche Sitzung einberufen?
27.07.2022 um 16:48 Uhr
@SinaW
alles neu beschließen, damit sind dann alle fehlerhaften Beschlüsse geheilt. Man kann zwar beschließen, das mit an einem fehlerhaften Beschluß einverstanden ist, das würde aber ja bedeuten, man hält an dem fehlerhaften Beschluß fest. Damit wird ja nichts berichtigt, sondern nur etwas Falsches bestätigt.
Einberufen musst Du als BRV die Sitzung, weil den WV gibt es nicht mehr. Ab da dann wie für die konstituierende Sitzung vorgeschrieben. Du berufst auch keine "außerordentliche Sitzung" ein (das wäre der erste formale Fehler), Du berufst zur konstituierenden Sitzung ein. Eine konstituierende Sitzung ist formal auf bestimmte Beschlüsse eingeschränkt, in einer "außerordentlichen Sitzung des BR" könntet ihr weitere Beschlüsse fassen.
27.07.2022 um 17:46 Uhr
Alles klar. Danke, damit hast du mir bzw. ihr beide mir sehr geholfen! Dann machen wir einfach alles nochmal von vorne :)
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