Hallo,

wir sind ein kleines mittelständisches Unternhemen in dem ein WA zu bilden war. Dieser setzt sich aus den vier Mitgliedern des GBR zusammen.

Was passiert, wenn ein Mitglied des WA verhindert ist? Gibt es für diesen Fall Ersatzmitglieder?

Könnte man auch den GBR beschließen lassen, das verhinderte Mitglied auszuschließen, und nach der Sitzung, für die folgenden Sitzungen wieder neu bestellen?

Vielen Dank