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Ersatzmitglieder für WA bei Verhinderung eines Mitglieds

A
Amber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein kleines mittelständisches Unternhemen in dem ein WA zu bilden war. Dieser setzt sich aus den vier Mitgliedern des GBR zusammen.

Was passiert, wenn ein Mitglied des WA verhindert ist? Gibt es für diesen Fall Ersatzmitglieder?

Könnte man auch den GBR beschließen lassen, das verhinderte Mitglied auszuschließen, und nach der Sitzung, für die folgenden Sitzungen wieder neu bestellen?

Vielen Dank

4.726010

Community-Antworten (10)

C
carrie

23.06.2009 um 18:10 Uhr

@Amber Ersatzmitglieder sind nicht vorgesehen. Die zweite Frage versteh ich nicht ganz....

M
monalisa

23.06.2009 um 18:17 Uhr

@carrie, ähem......

"Entsprechend der für den GBR bzw. KBR geltenden Regelung (§§ 47 Abs. 3, 55 Abs. 2) kann für jedes WA-Mitglied mindestens ein Ersatzmitglied bestimmt werden (Fitting, Rn. 16; GK-Oetker, Rn. 27; HSWG, Rn. 16; Richardi-Richardi/Annuß, Rn. 14; ähnlich MünchArbR-Joost, § 319 Rn. 23). Bei mehreren Nachrückern ist die Reihenfolge festzulegen. Sinnvoll ist es auch, dieselbe Person zum Ersatzmitglied für alle (oder mehrere) WA-Mitglieder zu bestellen: Angesichts der Kompliziertheit der zu behandelnden Fragen ist es sinnvoll, wenn ein und dieselbe Person sich im Hinblick auf vermutlich öfters auftauchende Vertretungsfälle gezielt vorbereiten und notfalls qualifizieren kann. " § 107 BetrVG DKK, 1. Mitgliederzahl und Zusammensetzung im Allgemeinen, RN. 5

@Amber, wieso setzt sich euer WA aus dem GBR zusammen? wieso wollt ihr ein verhindertes WA - Mitglied ausschliessen, wenn es verhindert ist??? wieso wollt ihr es nach der Sitzung wieder aktivieren??? Was wollt ihr eigentlich???

A
Amber

23.06.2009 um 18:19 Uhr

Hie carrie,

es war wie folgt gemeint. Der GBR kann ja die Mitglieder des WA bestimmen, und diese auch abberufen.

Da wir nicht sicher sind, wie bei Verhinderung eines WA-Mitglieds zu verfahren ist, haben wir gedacht, wir berufen erst das verhinderte Mitglied ab, berufen dann ein anderes Mitglied, halten die Sitzung ab, berufen das Ersatzmitglied ab, und berufen dann das verhinderte Mitglied erneut.

Geht soetwas?

K
Kölner

23.06.2009 um 18:52 Uhr

@Amber Was soll denn der Unfug? Ihr nehmt bei Verhinderung das nächste Ersatz-WA-Mitglied und fertig! Wisst Ihr denn, was Ihr in einer WA Sitzung so alles fragt und macht?

@Mona-Lisa Falls ein GBR besteht muss der GBR den WA bestimmen...

K
Kriegsrat

23.06.2009 um 18:59 Uhr

@ kölner

auch wenn der GBR den WA bestimmt, muß es ja nicht heißen, das alle WA-mitglieder auch GBR-mitglieder sind ein mitglied muß betriebsrat sein, aber die anderen sollten von wirtschaftsangelegenheiten ahnung haben.....

K
Kölner

23.06.2009 um 19:09 Uhr

@kriegsrat Wertgeschätzter immobiler Kollege, hatte ich ob Deiner Korrektur etwas anderes geschrieben?

K
Kriegsrat

23.06.2009 um 19:25 Uhr

@ kölner oh du fleischgewordene konkrete antwort im nebelumwobenen universum aller fragen.... ich hatte den verdacht du implizierst in monalisas frage, weshalb der WA aus GBR-mitgliedern besteht ihre unkenntnis darüber, wer den WA bestimmt, falls ein GBR vorhanden ist, im interesse der gezielten problemlösung wollte ich mit meinem unbedeutenden beitrag lediglich auf die eingangsfrage zurückführen, ohne jegliche korrekturabsicht bezüglich antworten des meisters des verschleierns aufkommen lassen zu wollen.....

und, danke der nachfrage, meinem fuß gehts schon wieder besser.......

K
Kölner

23.06.2009 um 19:39 Uhr

@kriegsrat Mein sagenumwobener, liebgewonnener Recke und Fregattensucher aus den südlichen Gefilden dieses, unseren Landes. Ich hatte Dich lediglich zielgerichtet um eine Antwort gebeten, da ich in mir ein gewisses Maß an emotionaler Unruhe verspürte; ich hatte den leisen, aber nunmehr unbedeutenden Verdacht, dass meine Antwort dem Schreibkönig des Forums nicht mundet. Das gilt es aus meiner Sicht stets und immer zu vermeiden.

Und so wie die Nacht sich sehnt nach dem Tag, dürstet es mich Unwürdigen nach einer steten Verbesserung durch Worte aus Deinem cerebrum.

A
Amber

23.06.2009 um 19:50 Uhr

@Kölner Da ist ja genau unser Problem.

Wir haben vergessen als GBR ein Ersatzmitglied zu bestellen, und nun ist die nächste WA-Sitzung am Freitag.

Deshalb die Frage, ob man ein neues Nachrückemitglied auf die angesprochene Art und Weise in den WA bestellen kann oder nicht?

Im Moment denke ich, ist es einfacher, kurz vor der WA-Sitzung eine GBR-Sitzung abzuhalten, und das Ersatzmitglied zu bestellen.

I
Immie

23.06.2009 um 20:10 Uhr

@Amber ...Wir haben vergessen als GBR ein Ersatzmitglied zu bestellen... Das macht doch nichts.

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