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Information über Ansprüche der AN aus geltender BV

M
Moejoe
Jun 2020 bearbeitet

Hallo,

In unserem Betrieb wurden durch den vorhergehenden BR BV abgeschlossen. Bei der redaktionellen Überarbeitung ist uns aufgefallen, dass sich aus den Formulierungen nicht unerhebliche Ansprüche für die AN ergeben. Sind wir als BR jetzt dazu verpflichtet, diese Erkenntnisse, nach rechtlicher Prüfung sofort an die Mitarbeiter weiter zu geben? ( Eigentlich stellt sich die Frage für mich nicht, es geht hier nur um die Rechtsgrundlage, evtl Betrvg 2 und 80?). Ergeben sich bei unterlassen ggf Schadensersatzansprüche der AN gegenüber dem BR?

Und wie führen wir das am besten durch? Durch eine kurzfristige zusätzliche Betriebsversammlung (welche bei uns sehr schlecht angenommen werden), oder durch einen Infobrief an alle Mitarbeiter?

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Community-Antworten (15)

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UdoWoe

22.06.2020 um 11:52 Uhr

Meines erachtens ergeben sich hier mehrere Dinge.

  1. Der AG hat die BV zu Veröffentlichen. Die wenigsten machen das gerne und schieben es oft auf den BR ab.
  2. Auch die MA haben hier eine Mitwirkungspflicht (nach meiner Meinung). Diese können sich die BV zu jeder Zeit durchlesen und reagieren. Zudem können dies beim BR fragen ob es was neues, in diesem Fall neue BVs gibt.
  3. Betriebsversammlungen ist eigentlich das beste Medium um Informationen an die MA weiterzugeben.
  4. Warum solltet ihr nicht einen Infobrief an eure MA versenden. Wir machen das mitt einem Newsletter. Da kann man sehr einfach die Infos an die MA weitergeben. Ich glaube nicht das es zu Schadensersatzansprüchen an den BR kommen kann. wie soll das passieren?
M
Moejoe

22.06.2020 um 12:14 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Zu 1. Ja da ist der ag eher sehr inaktiv.

Zu 4. Ja das weiß ich, wird von uns auch bisher so gehandhabt, es geht jetzt aber explizit darum, dass durch die Veröffentlichung dieser info dem Unternehmen finanzieller Schaden entstehen würde (in der BV gibt es auch keine Ausschlussfrist, demzufolge können Ansprüche laut BGB 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.). Das kann ich aber leider meinen teils sehr zurückhaltenden BR Kollegen nur schmackhaft machen, wenn es irgendwo im Gesetz steht (deshalb die Frage nach Betrvg 2 bzw 80).

Die Aussage mit dem Schsdensersatz kommt von der Gewerkschaft.

Konkret geht es hier darum, dass in der BV festgehalten ist, welche Entgelttabelle im Unternehmen anzuwenden ist und dass es sich dabei immer um die aktuellste handeln muss. Dies hat der Ag jedoch seit einiger Zeit unterlassen. Daraus ergibt sich für den einzelnen MA die Möglichkeit einer Geltendmachung für die letzten bis zu 3 Jahre (siehe oben)

T
takkus

22.06.2020 um 12:22 Uhr

Was für ein finanzieller Schaden entsteht der Firma??? Wenn ich es richtig interpretiere, ist den Mitarbeitenden in den letzten Jahren ein finanzieller Schaden durch einen untätigen BR entstanden!

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Kjarrigan

22.06.2020 um 12:29 Uhr

Jetzt mal ganz ehrlich. Keiner in der Firma - einschließlich ALLER BR Mitglieder hat gemerkt, dass der AG die "falsche" veralteten Entgelttabellen anwendet oder findet es i.O. das er weniger Geld bekommt als ihm zusteht. Und jetzt wollen alle auch weiterhin weniger Geld bekommen?

M
Moejoe

22.06.2020 um 13:11 Uhr

@ kjarrigan und takkus, da könnt ihr mal sehen, wie ein gf seine Belegschaft über viele Jahre konditioniert hat und leider reicht dieses Verhalten bis in den BR. Und das ein BRV nicht gegen den halben BR arbeiten kann, wenn dieser zwar Lippenbekenntnisse abgibt, jedoch kapituliert, wenn es ein bisschen ernster wird, sollte euch doch auch bewusst sein.

Und ja, von den Beschäftigten hat es keiner mitbekommen. In der Regel wissen vermutlich die wenigsten, dass es diese bv gibt, da sie wenig Eigeninitiative zeigen bzw. Bei neueinstellung (gegen den Willen des Br) nicht ausreichend darüber informiert werden.

T
takkus

22.06.2020 um 13:25 Uhr

Für mich ist Deine letzte Antwort Gejammer und der Versuch einer Rechtfertigung. Ich brauche als BRV weder einen Beschluss noch den Rest des BR um meinen Kolleginnen und Kollegen die aktuellen Gehaltstabellen vorzulegen. Das es desinteressierte Mitarbeitende gibt kenne ich auch nur zu gut. "Wieso soll ich meinen Gehaltszettel kontrollieren? Ich bekomme doch jeden Monat mein Geld." Wenn Diejenigen erstmal gesehen haben das ihnen mehr zusteht, kommt der Rest ins rollen.

"Bei neueinstellung (gegen den Willen des Br)…."-> na ist doch schon mal ein Anfang. Wenn der BR die Ablehnung begründet hat, sollte er auch den nächsten Schritt gehen.

M
Moejoe

22.06.2020 um 13:30 Uhr

@takkus Rechtfertigen muss ich mich im Internet nicht;) und Gejammer ohne direktes Gespräch zu unterstellen, halte ich für sehr anmaßend. War aber auch hier nicht die Ausgangsfrage.

Und das mit den neueinstellungen hatte ich vermutlich etwas missverständlich geschrieben. Wir sind nicht gegen neueinstellungen, sondern hatten gefordert, dass neue Mitarbeiter bei Einstellung auf die BV hingewiesen werden.

Wenn du noch etwas sachliches beizutragen hast, dann gerne. Wenn du allerdings aus der Anonymität dieses Forums heraus BR-Arbeit kritisieren möchtest, ohne die tatsächlichen Rahmenbedingungen zu kennen, qualifiziert du dich für eine Diskussion leider selbst.

T
takkus

22.06.2020 um 13:34 Uhr

Die neuen MA müssen doch nicht auf die BV hingewiesen werden. Es ist die Aufgabe des BR bei Neueinstellungen dies zuprüfen und ggf. der Eingruppierung zu widersprechen.

Edit 11:40 Uhr: Rolle rückwärts (die Frage hatte ja nichts mit der Eingruppierung zu tun) -> es ist Aufgabe des BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden (§ 80 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG)

Frage: wo kommen denn die jeweils aktuellen Gehaltstabellen her?

K
Kjarrigan

22.06.2020 um 14:16 Uhr

Hallo Moejoe

dann eben mit §

zunächst einmal § 77 Nr. 2 BetrVG: Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

dann noch: § 82 Nr. 2 BetrVG: Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden.

Da jedes BRM auch AN ist kann doch einfach jedes BRM auf den Ag zugehen und sich den Sachverhalt erklären lassen. Dazu brauch ich den BR erst einmal gar nicht.

Neben kollektivrechtilichen Möglichkeiten gibt es auch immer Individualrechtliche.

Aber Du hast natürlich recht: Wenn sich alle knechten lassen, werden sie halt geknechtet!

G
ganther

22.06.2020 um 15:26 Uhr

mal eine provokante Frage: wie wirksam ist eine BV die festlegt welche Entgelttabelle gilt? Gibt es eine entsprechende Öffnung im Tarifvertrag?

C
celestro

22.06.2020 um 15:36 Uhr

wenn die BV nicht gültig wäre, würde vermutlich der TV gelten. Das wäre am Ende dann wohl das Gleiche. :-D

G
ganther

22.06.2020 um 21:10 Uhr

Gilt denn ein TV? Darüber habe ich noch nichts gelesen. Werde skeptisch, wenn man in einer BV eine Selbstverständlichkeit aus dem TV regelt....

T
takkus

23.06.2020 um 11:28 Uhr

Das würde ich auch gerne wissen wollen. Leider antwortet der Fragesteller nicht mehr. Aber seine frage nach Schadensersatzansprüchen gegenüber dem BR wurde ja beantwortet. Vermutlich ist er wieder in die alte Lethargie verfallen.....

G
ganther

23.06.2020 um 18:21 Uhr

tja diese Antwort könnte unangenehm werden....

M
Moejoe

24.06.2020 um 09:32 Uhr

Um eure Frage zu beantworten, es gilt kein TV. Es handelt sich hier um einen sozialen Träger, dessen einzelne regionale, aber juristisch selbstständige Gruppierungen in einem Landesverband zusammengefasst werden. Dieser LV veröffentlicht jedes Jahr eine neue Entgelttabelle, welche sich am TVöD orientiert. In der BV des Regionalverbandes steht nun geschrieben, dass die Tabelle des LV anzuwenden ist, dies hat der Arbeitgeber jedoch unterlassen.

Ich hoffe das reicht euch als Antwort. Und seid ein wenig nachsichtig, dass ich nicht sofort geantwortet habe. Es gibt auch noch ein Leben außerhalb des Netzes und die Mails aus diesem Forun sind leider im Spamordner gelandet.

Gruß Moejoe

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