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Betriebsbedingte Kündigung in der Kurzarbeit

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darkangel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir stehen vor folgendem Problem: Aus der Tagespresse haben wir erfahren dass die GL plant um die 10 Personen abzubauen. Bisher lagen uns darüber keinerlei Informationen vor - soweit so gut. Nun ist natürlich die Belegschaft völlig verunsichert da wir in der BV Kurzarbeit die Klausel aufgenommen haben auf betriebsbedingte Kündigungen bis 3 Monate nach der Kurzarbeit zu verzichten. Die Kurzarbeit läuft bis Ende des Jahres und wird seit Februar durchgeführt. Dies kann die GL doch gar nicht durchziehen oder liege ich da falsch?

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Community-Antworten (2)

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Petrus

22.06.2009 um 13:52 Uhr

Sprecht doch als BR die GL mal auf diesen Artikel an. Vielleicht ist es ja eine Zeitungsente, die sie noch nicht bemerkt haben, dann aber umgehend richtig stellen wollen...

Ansonsten: Kündigen kann der ArbGeb immer. Ob die Kündigung einer arbeitsgerichtlichen Prüfung standhält, ist eine andere Frage. Nur müssen die Kollegen eben klagen...

K
Kölner

22.06.2009 um 14:59 Uhr

@DarkAngel Interessante Sache: Wenn der AG mit der von Dir erwähnten Kündigung also vor dem 31.03.10 AN kündigen will, hat er nicht nur alle Widerspruchsgründe nach § 102 BetrVG gegen sich, sondern auch ncoh § 77 und damit ggf. auch § 23 BetrVG.

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