Als Betriebsrat Einblick in die fianzielle Lage bei einer Insolvenz
wir sind ein Unternehmen mit 42 Mitarbeitern und somit 3 BR-Mitglieder. Aktuell befinden wir uns in der Insolvenz. Es wurde ein Treuhandkonto errichtet, dass vom IV verwaltet wird. Dürfen wir vom BR Einblick bekommen, wieviel Geld auf diesem Konto ist? Es hängen ja auch die Gehälter dran, die von diesem Konto bezahlt werden sollen/müssen. Kann der IV auch das Geld für andere Verbindlichkeiten hernehmen und nicht zuerst die Gehälter?
Community-Antworten (6)
19.06.2020 um 13:51 Uhr
Bei § 111 BetrVG lese ich "erforderliche Informationen". Und bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan spielt Geld eine entscheidende Rolle.
Die AN mit ihren Gehaltsansprüchen zählen zu den Gläubigern - wie andere aber auch.
19.06.2020 um 15:20 Uhr
Der Treuhänder verwaltet das Konto des Treugebers; ist also auch der Inhaber des Kontos. Erforderliche Informationen heißen hier also das der AG dem BR mitteilen muss das der Umstand so ist. Einen eigenen Zugang und Einsichtnahme auf das Konto steht einem BR aber nicht zu.
19.06.2020 um 15:21 Uhr
also ich kenne mich da nicht aus wenn es um Insolvenzen geht, aus dem Bauch würde ich auch erstmal einen Anspruch sehen. Problem ist halt was nützt der beste Sozialplan/Interessenausgleich wenn kein Geld zum bezahlen da ist.
19.06.2020 um 20:36 Uhr
für den Sozialplan in der Insolvenz gelten doch eh ein paar Sonderregeln. Da kommt es auf das Konto für die Bemessung eines Sozialplanvolumens so direkt nicht an. (vgl auch https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/01/10/der-sozialplan-in-der-insolvenz/ auch wenn es eine Arbeitgeberkanzlei ist - oder auch Fitting § 112 Rn. 287ff) Für die Sozialplanverhandlungen bedarf es natürlich Informationen. Der Informationsanspruch richtet sich gegen den AG, im Falle der Insolvenz gegen den Insolvenzverwalter (Fitting § 111 Rn 105)
19.06.2020 um 20:50 Uhr
Also wir haben da ein Wirtschaftausschuss, der dem BR zum Thema Finanzen auf dem Laufenden hällt. Wohl dann auch bei einer Insolvenz.
19.06.2020 um 23:46 Uhr
@jiimbob2019 Das gilt bis zum Eintritt in die Insolvenz aber nicht mehr während der Insolvenz (ich rede hier nur von Treuhandkonto).
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