Ruhestellung Gerichtsverfahren
Hallo, Wir haben ein laufendes Gerichtsverfahren auf Betriebsänderung. Der AG möchte das der BR einen Beschluss fasst. Die Verfahren sollen in Ruhestellung gehen. Bitte Euch um Antwort. Was steckt dahinter?
Community-Antworten (12)
21.06.2009 um 15:17 Uhr
was steckt dahinter ? nichts gutes ! wenn gerichtlich festgestellt wurde, daß es sich um eine betriebsänderung handelt, folgt interessenausgleich, nachteilsausgleich, sozialplan etc. das ist für den AG nicht unbedingt gut..... aber du hast etwas zu wenig informationen gegeben :
- hat der AG die änderungen schon durchgeführt ?
- plant der AG erst noch, änderungen durchzuführen ?
im ersten fall gibt es keinen grund, das verfahren ruhend zu stellen, im gegenteil im zweiten fall könnte ja sein, daß der AG von seinem vorhaben noch ablässt
21.06.2009 um 15:53 Uhr
@Teufelchen
ihr solltet euch fachlichen Rat ins Gremium holen. Entweder von der Gewerkschaft oder (ja Kölner hier kommst wieder) druch eine RA. Nicht dass ihr euch euere Rechte verbaut.
21.06.2009 um 16:16 Uhr
na erwin, die werden ihr laufendes verfahren wegen betriebsänderung ja wohl nicht ohne anwalt führen...... also gibts da schon einen.....
21.06.2009 um 16:51 Uhr
Womit wieder bestätigt ist, sass erwin sich fast ausschließlich auf RA beruft und diese ind Boot holt...
21.06.2009 um 16:52 Uhr
..kriegsrat
ich gehe ja auch davon aus, daher verwundert icht die Fragestellung hier etwas, denn man muss den ins Gremium und um Unterstützung/ beratung bitten.
21.06.2009 um 16:58 Uhr
@DonJohnson
Nein, DJ aber unerfahrene BR, und hier scheint es sich um einen solchen zu handeln ist dieses zu empfehlen.
Aber auch ich bin für RA bei heiklen Themen die eben nicht alltägliches Geschäft sind, also auch BR welche länger im Mandat sind nicht die Erfahrung haben. Und Betriebsänderungen sind kein alltägliche BR-Geschäft. Hier dann die Feinheiten, auf die es aber ja ankommt sind für nicht so erfharene in solchen Themen ausschlaggebend.
Anders wäre es in diesem Fall, wenn der AG alle Maßnahmen welche der BR hier als betriebsändernd ansieht einstellt.
PS: Wenn man hier teilweise ließt, was so manchen BR tun bzw. nicht tun, sollte man den Rat nach fachliche rUnterstützung viel öfters geben. Nicht eben immer ist dieses aus verschiedenen Gründen auch nicht durch die Gewerkschaft möglich.
21.06.2009 um 17:40 Uhr
@erwin
nicht ganz unrichtig was du schreibst, aber gerade bei unerfahrenen BR bewfürchte ich einen mangelhaften Beschluss usw was die in Anspruchnahme von juristischer Hilfe betrifft. Dieses könnte sehr schnell zum Bumerang werden - aber da erzähle ich dir nciht neues. Die Hile der GEW ist gewiss - im Prinzip.... und wie wir lernten gibt es auch noch andere Möglichkeiten!
21.06.2009 um 18:07 Uhr
@DonJohnson
..bewfürchte ich einen mangelhaften Beschluss usw was die in Anspruchnahme von juristischer Hilfe betrifft.
Da gebe ich Dir Recht. Dafür empfehle ich ja dann auch in solchen Fällen schob vor dem Beschluss Kontakt zum RA zu suchen, damit der schon Ratschläge geben kann, damit die Einladung/TO und Beschluss eben nicht fehlerhaft erfolgen. Da haben die RA auch durchaus Interesse daran und die welche ich kenne geben dabei auch Hilfestellung, auch aus eigenem Interesse, ihre Zahlungen sollen ja nicht gefährdet werden.
Es ist halt immer noch schade, dass vor allem immer noch BR nicht erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sinn haft ist. Dieses nicht nur als "normaler" AN sondern besonders als Gremien. Hier sparen leider imme rnoch zu viele AN am falschen Platz. Doch ich denke im Herbst werden leider viele dieses erkennen. Denn ich gehe leider davon aus, dass ab Herbst doch vermehrt es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Da würde es sich dann doch fürviele AN lohnen einen Schutz durch die gewerkschaft zu haben z.B. bei Kündigungsschutzklagen.
21.06.2009 um 18:41 Uhr
Da bin ich deiner Meinung, aber nciht nur in schlechten zeiten finde ich die Unterstützung der GEW gut - aber das ist ein anders Thema. Vielleicht bin ich auch von der IGM etwas verwöhnt....
21.06.2009 um 18:43 Uhr
@ erwin gebe dir 100 % recht wenn man sich mit einem thema nicht sicher ist, anwalt als sachverständigen hinzuziehen das recht gibt das BetrVG her, der AG nutzt ja seine rechtsanwälte genauso aus
ähnlich ist es mit lehrgängen viele BR scheuen sich, lehrgänge zu beschließen, obwohl sie das recht und meiner meinung nach auch die pflicht dazu haben 4 tage im hotel, wie schaut denn das aus die kosten soooviel geld, und der AG wird dann sauer das betriebratsmandat erfordert umfangreiche sachkenntnisse, die fliegen einem nicht zu man denke nur, ein geschäftsführer ohne entsprechende ausbildung soll einen betrieb führen, das wäre undenkbar bloß manche BR denken, ihren job könnte man auch ohne ausbildung machen
da sollten manche BR noch an ihrem selbstbewußtsein feilen........
21.06.2009 um 19:19 Uhr
@kriegsrat Hmmm Hier geht es nciht um Schulungen. Da bin ich deiner Meinung. Ich gehe sogar soweit, dass ein BRM eine Pflichtverletzung begeht, wenn er sich nciht schulen läßt, aber das ist genau genommen ein wenig weit her geholt.
21.06.2009 um 19:23 Uhr
@kriegsrat
Danke!!!
Man hat leider das Gefühl oder bekommt es, dass leider zuviele Koll. sich nicht bewusst sind für was sie da kandidieren und welche Aufgaben und besonders auch Pflichten ein solches Mandat beinhalten. Ich vertart und vertrete auch immer noch die Meinung, ein BR-Mandat kann man nicht einfach nur wie einen Büroshop machen, weder von der Art noch vom Zeitaufwand. Also, man kann nicht einfach sagen, upps 16:00 Uhr Feierabend und morgen gehts weiter. Aber diese Disskussionen hatte ich auch immer mit den eigenen Koll. im Gremium.
Es müssen ja nicht alle BRM so "verrückt" sein wie wir hier ;-))) und die ganze Woche und rund um die Uhr sich mit diesem Thema befassen.
Verwandte Themen
JAV Mitglied, Gerichtsverfahren - Was nun?
ÄlterHi Leute, ich bin JAV Mitglied und habe einen Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt. Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied. Es wird nun zu einem Gerichtsverfahren kommen. Das Problem ist d
37/6 Gerichtsverfahren
ÄlterHallo, kann ein BR nach 37/6 BetrVG an einem Gerichtsverfahren als Zuhörer teilnehmen? Erste Instanz als Zeuge (PersonalAusschuß BR) Zweite Instanz als Zuhörer ( Verfahren eines MA ) Gruß JungB
Billigkräfte in der Pflege Gerichtsverfahren zur Eingruppierung - Wer hat evtl. schon gültige positive Urteile?
Älterso und auf den Freitag eine Frage, wo ich denke ein jeder hat sich damit schon beschäftigt . EG1, bei uns hat der AG das Sparpotential entdeckt, abbgruppierung zum Hilfsarbeiter weil"keine" Arbeit da
Kostenfrage; falls unsere BR-Kosten z.b.durch Gerichtsverfahren, z.b. um unsere Rechte durchzusetzen, einen bestimmten Rahmen sprengen würden, würde der Konzern-Chef unsere GmbH schließen - geht das so einfach?
ÄlterHallo zusammen ! Wir sind ein 5 köpfiger BR in einem großen Konzern mit mehreren selbstständigen GmbHs und haben ein problem: unser Chef teilte unserem BRV unter 4 Augen mit, falls unsere BR-Kos
Gerichtsverfahren zur Kündigung von BR-Mitglieder
ÄlterHallo meine BR-Kollegen Könnte Ihr mir genau erläutern. Wie ist ein Gerichtsverfahren zur Kündigung von BR-Mitglieder? Ich danke Euch ganz herzlich BR Kevin