W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV Mitglied, Gerichtsverfahren - Was nun?

B
BieneMaja99
Nov 2016 bearbeitet

Hi Leute,

ich bin JAV Mitglied und habe einen Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt. Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied.

Es wird nun zu einem Gerichtsverfahren kommen. Das Problem ist das ich keine Ahnung habe wie dieses Abläuft. Werde ich bei diesem Gerichtsverfahren dabei sein oder nicht? Muss ich mich von einem Anwalt vertreten lassen? Muss ich die Prozesskosten tragen? Wie teuer ist sowas?

Jetzt schon mal danke für eure Hilfe!!!

7.04604

Community-Antworten (4)

P
pirat

29.03.2008 um 20:37 Uhr

S
saskia

29.03.2008 um 20:45 Uhr

Hey Biene Maja mir geht es genauso... vll. können wir ja mal Mail-adressen oder so austauschen! Um uns gegenseitig auszutauschen hier mal meine Mail adresse... keineuebernahme@yahoo.de

B
BieneMja99

31.03.2008 um 17:58 Uhr

Hey Leute, ich habe noch mal eine Frage. Ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Die ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf unbefristete Übernahme wegen meiner JAV Arbeit gestellt. Nun meine Frage: Ist der erste Antrag nun nichtig, weil ich den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt habe?

Lg

F
Franzl

09.04.2008 um 12:14 Uhr

Hey Hier mal eine kleine Info zum Gerichtsverfahren. Ich habe im letzten Jahr auch einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis gestellt. Nach Ende meiner Ausbildung bin ich dann nächsten Tag einfach zur Arbeit gegangen. Da hat man mir gesagt, dass die beim Verwaltungsgericht beantragen werden, dass Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Ich bin auch in keiner Gewerkschaft und habe es ohne Anwalt gemacht. Bekam dann Post vom Gericht mit der Stellungnahme meines Arbeitegebers. Habe dann selbst ne Stellungnahme geschrieben, dass ging dann ca. ein halbes Jahr hin und her und dann kam es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dem Antrag meines Arbeitgebers wurde nicht stattgegeben, somit kriege ich meinen Arbeitsvertrag. Hoffe, damit weitergeholfen zu haben. Wenn noch Fragen da sind, kann mir gerne geschrieben werden: hexhexpotter@web.de

Ihre Antwort