Erstellt am 29.03.2008 um 19:37 Uhr von pirat
@ BieneMaja99
hier findest du Info´s
http://www2.igmetall.de/homepages/neuwied/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
Erstellt am 29.03.2008 um 19:45 Uhr von Saskia
Hey Biene Maja mir geht es genauso... vll. können wir ja mal Mail-adressen oder so austauschen! Um uns gegenseitig auszutauschen hier mal meine Mail adresse...
keineuebernahme@yahoo.de
Erstellt am 31.03.2008 um 15:58 Uhr von BieneMja99
Hey Leute, ich habe noch mal eine Frage. Ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Die ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf unbefristete Übernahme wegen meiner JAV Arbeit gestellt. Nun meine Frage: Ist der erste Antrag nun nichtig, weil ich den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt habe?
Lg
Erstellt am 09.04.2008 um 10:14 Uhr von Franzl
Hey
Hier mal eine kleine Info zum Gerichtsverfahren. Ich habe im letzten Jahr auch einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis gestellt. Nach Ende meiner Ausbildung bin ich dann nächsten Tag einfach zur Arbeit gegangen. Da hat man mir gesagt, dass die beim Verwaltungsgericht beantragen werden, dass Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Ich bin auch in keiner Gewerkschaft und habe es ohne Anwalt gemacht. Bekam dann Post vom Gericht mit der Stellungnahme meines Arbeitegebers. Habe dann selbst ne Stellungnahme geschrieben, dass ging dann ca. ein halbes Jahr hin und her und dann kam es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dem Antrag meines Arbeitgebers wurde nicht stattgegeben, somit kriege ich meinen Arbeitsvertrag.
Hoffe, damit weitergeholfen zu haben. Wenn noch Fragen da sind, kann mir gerne geschrieben werden: hexhexpotter@web.de