Erstellt am 20.06.2009 um 19:06 Uhr von pirat
@Kornblümchen,
als BR könnt Ihr mit dem JAV zusammen unterstützend auf den AG einwirken, eine sogenannte Feststellungsklage muss allerdings individuell vom JAV Mitglied geführt werden...
hier was lesenswertes...
http://www2.igmetall.de/homepages/neuwied/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
Erstellt am 20.06.2009 um 19:10 Uhr von kriegsrat
Wenn ein JAV-Mitglied die Übernahme verlangt hat, kann sein Arbeitgeber den Übergang in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis nur durch ein für ihn günstiges Urteil des Arbeitsgerichts verhindern. Dazu muss er/sie das Arbeitsgericht innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses anrufen. Solch ein Auflösungsantrag der Arbeitgeberseite ist begründet, wenn die Übernahme unter Berücksichtigung aller Umstände dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.
Für die Übernahme haben die Prüfungsnoten des JAV-Mitglieds keine Relevanz. Wird nur ein Teil der Auszubildenden übernommen, müssen die betreffenden JAV-Mitglieder darunter sein.
Die Ausbildung rückt ihrem Ende immer näher und dem JAVler bleibt
ungewiss, was nach dem letzten Ausbildungstag folgt.
Um dieser Ungewissheit ein Ende machen zu können, bieten sich zwei
Möglichkeiten an:
1. JAVler erhebt Feststellungsklage über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
wie es nach Maßgabe der in § 78 a BetrVG automatisch zu Stande
kommt, sobald ein form- und fristgerechter Übernahmeantrag gestellt wurde.
2. JAVler stellt beim Arbeitsgericht zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung, wonach der von § 78 a BetrVG geschützte Azubi vom
Arbeitgeber zu beschäftigen ist. Die Antragstellung sollte bis zur Erledigung der
Feststellungsklage erfolgen; zumal dieses Verfahren schneller zum Ziel führt.
In gleicher Weise ist zu vorzugehn, wenn ein Arbeitgeber den Standpunkt vertritt:
„Du bekommst bei mir keinen Arbeitsplatz – § 78 a hin oder her.“
In einer solchen Situation, sollte der JAVi die zuständige Gewerkschaft aufsuchen
http://www2.igmetall.de/homepages/neuwied/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
@ pirat, auch wenn du schneller warst.....;-)) heute mal.......
Erstellt am 20.06.2009 um 19:31 Uhr von pirat
@war council,
Ahoi.....von jetzt an kannst Du mich den *Flying Dutchman * nennen..... ;-))
Erstellt am 29.06.2009 um 16:28 Uhr von Naddel
Also bei mir war es der Fall:
Ich war im dritten Lehrahr(3,5 gesamt) hatte somit 2 JAHRE KÜNDIGUNGSSCHUTZ, somit musste der Betrieb ob
leistungsfähig oder nicht, mich unbefristet übernehmen. Denn er darf meinen Vertrag ja nur zweimal verlängern.