Keine JAV Übernahme
Hallo Leute, einer unserer JAV Mitarbeiter hat bescheid bekommen, dass er nicht zu den leistungsstärksten Azubis gehört und sie ihn deshalb nicht übernehmen wollen, der Übernahmeantrag wurde völlig ignoriert, was kann der BR jetzt für ihn tun?
Community-Antworten (4)
20.06.2009 um 21:06 Uhr
@Kornblümchen, als BR könnt Ihr mit dem JAV zusammen unterstützend auf den AG einwirken, eine sogenannte Feststellungsklage muss allerdings individuell vom JAV Mitglied geführt werden...
hier was lesenswertes... http://www2.igmetall.de/homepages/neuwied/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
20.06.2009 um 21:10 Uhr
Wenn ein JAV-Mitglied die Übernahme verlangt hat, kann sein Arbeitgeber den Übergang in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis nur durch ein für ihn günstiges Urteil des Arbeitsgerichts verhindern. Dazu muss er/sie das Arbeitsgericht innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses anrufen. Solch ein Auflösungsantrag der Arbeitgeberseite ist begründet, wenn die Übernahme unter Berücksichtigung aller Umstände dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.
Für die Übernahme haben die Prüfungsnoten des JAV-Mitglieds keine Relevanz. Wird nur ein Teil der Auszubildenden übernommen, müssen die betreffenden JAV-Mitglieder darunter sein.
Die Ausbildung rückt ihrem Ende immer näher und dem JAVler bleibt ungewiss, was nach dem letzten Ausbildungstag folgt. Um dieser Ungewissheit ein Ende machen zu können, bieten sich zwei Möglichkeiten an:
- JAVler erhebt Feststellungsklage über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses wie es nach Maßgabe der in § 78 a BetrVG automatisch zu Stande kommt, sobald ein form- und fristgerechter Übernahmeantrag gestellt wurde.
- JAVler stellt beim Arbeitsgericht zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wonach der von § 78 a BetrVG geschützte Azubi vom Arbeitgeber zu beschäftigen ist. Die Antragstellung sollte bis zur Erledigung der Feststellungsklage erfolgen; zumal dieses Verfahren schneller zum Ziel führt. In gleicher Weise ist zu vorzugehn, wenn ein Arbeitgeber den Standpunkt vertritt: „Du bekommst bei mir keinen Arbeitsplatz – § 78 a hin oder her.“ In einer solchen Situation, sollte der JAVi die zuständige Gewerkschaft aufsuchen http://www2.igmetall.de/homepages/neuwied/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
@ pirat, auch wenn du schneller warst.....;-)) heute mal.......
20.06.2009 um 21:31 Uhr
@war council, Ahoi.....von jetzt an kannst Du mich den *Flying Dutchman * nennen..... ;-))
29.06.2009 um 18:28 Uhr
Also bei mir war es der Fall: Ich war im dritten Lehrahr(3,5 gesamt) hatte somit 2 JAHRE KÜNDIGUNGSSCHUTZ, somit musste der Betrieb ob leistungsfähig oder nicht, mich unbefristet übernehmen. Denn er darf meinen Vertrag ja nur zweimal verlängern.
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