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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Einstellung BR nicht informiert

G
gründer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir als Betriebsrat haben heute erfahren das ein Leiharbeiter fest angestellt wurden ist.Wir wurden nicht informiert dies bezüglich und sehen dadurch eine Arbeitsplatz gefährdung der andern Kollegen. Der AG hat ja ein Personalabbau angekündigt in der Abteilung wo der Kollege eingestellt wurde. Wie können wir jetzt dagegen vorgehen

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Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

19.06.2009 um 22:27 Uhr

§ 101 BetrVG

D
DonJohnson

19.06.2009 um 22:31 Uhr

udngleichzeitig vielleicht noch den § 23 Abs 3 BetrVG - als Vorbeugung quasi...

K
Kölner

19.06.2009 um 22:31 Uhr

@kriegsrat Wäre ein § 23 Abs. 3 BetrVG-Verfahren nicht direkter, brutaler und mit mehr Schmerzen verbunden? Wie wäre es, wenn 'erwin' noch den Gang zum RA empfehlen würde?

E
Erwin

19.06.2009 um 23:30 Uhr

@Kölner

Ja, Kölner würde ich, denn auch dieses scheint ien AG zu sein, den nur Kosten und Keule zum nachdenken bringen. Viel BR haben bei solchen AG viel zu viee Ängste RA einzubinden. Aber leider schauen sie auch zu lange dem Treiben der AG zu. Eigentlich sollte man beim ersten Verstoß den AG darauf hinweisen und auffordern das BetrVG zu beachten. Dann abmahnen mit Fristsetzung und dann die Keule. Auf alle Fälle nicht lange ducken und schlucken.

@gründer Leiharbeiter und zu letzt eingestellte gehen bei betriebbedingten Kündigungen i.d.R. als Erste auf alle Fälle Leiharbeitnehmer. Denn die Arbeitsplätze von Leiharbeitnehmern gelt in diesem Falle als unbesetzte Arbeitsplätze (siehe Entscheidug des LAG Hamm)

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