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§99 AG informiert nicht - Was können wir denn noch machen, dass das zukünftig endlich klappt?

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben Ärger mit der Personalabt., denn diese hält sich nicht an die Vorinformationspflicht, wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt, sprich wir werden über die tatsächliche Einstellung informiert bzw. sollen dann gleich hierzu unser Einverständnis geben, fertig. Zur Info fast der ges.BR wurde in der letzten Wahlperiode ausgewechselt, seither gab es keine Neueinstellungen, es handelt sich jetzt um die 3.Einstellung, wir haben uns bei der 1. und 2. über die nicht erfolgten Vorinfos beschwert aber die Einstellungen unterschrieben. Nun steht die 3. Einstellung an , wieder haben wir keine Vorinformationen erhalten, können wir dieser Einstellung jetzt generell ganz wiedersprechen, da es hierfür ja vorgegebene triftige Gründe geben muß, ist alleine die Unterlassung der Vorinformationen hierfür ausreichend ? Was können wir denn noch machen, dass das zukünftig endlich klappt ?

4.43402

Community-Antworten (2)

A
Angi1

10.05.2007 um 12:45 Uhr

Hallo Neuling 45,

ihr habt ein Recht auf alle Unterlagen. Erst nach Erhalt dieser Information beginnt eure Wochenfrist zu laufen.

Siehe dazu im Fitting zu § 99 ab RN 219

MfG Angi1

H
Heinz

10.05.2007 um 13:04 Uhr

ich würde nicht der Einstellung widersprechen, oder diese verhindern, sondern Unterlagen anfordern und am Fristende zustimmen. Den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er gegen das BtrVG verstößt, wenn er ohne Info an den BR Einstellungen vornimmt und auf Eure beiden vorherigen Beschwerden verweisen. Im Wiederholungsfall Anwalt zur Beratung einschalten und diesen zunächst mal schreiben lassen. Dann, sollte das weiter so laufen, Anwalt mit Klage nach § 23 beauftragen. AGs ( und Personalfuzis meinen oft, sie wären der Arbeitgeber) probieren schon mal aus, wie weit sie gehen können, das ist normal. Schlecht ist nur, wenn sie beratungsresistent sind, dann wirds u. U. teuer.

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