W.A.F. LogoSeminare

freiwillie Teilnahme an einer Betriebsvereinbarung

M
meika
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Zeiterfassung, Zeitkonten und Kernzeit.

Unser AG möchte jetzt einige Punkte darin ändern. Es geht dabei zum Beispiel um eine geringfüge Veränderung der Kernzeit einer bestimmten Mitarbeitergruppe. Das wäre ja noch harmlos. Allerdings möchte der AG erreichen, dass die Teilnahme an der BV für die Mitarbeiter freiwillig ist und abweichende Einzelvertragliche Regelungen getroffen werden können.

Angenommen wir würden dem Zustimmen, so hätte das doch zur Folge, dass alle Regelungen aus der BV für die betreffenden Kollegen nicht mehr gelten würden. Der AG ist der Ansicht, dass die Kernzeit weiterhin gilt.

Was würde geschehen, wenn einzelne Mitarbeiter nicht an der BV teilnehmen wollen, aber keine einzelvertragliche Regelung getroffen wird.

Könnte der AG ohne unsere Zustimmung einzelnen Arbeitnehmern günstigere Bedingungen anbieten. Wer entscheidet dann was günstiger ist?

Gibt es einen sinnvollen Grund bei so einem Thema eine Freiwilligkeit einzubauen?

Unsere Annahme ist, dass er die Kollegen, die nach wie vor mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten aus der Zeiterfassung herauslösen möchte, allerdings bringt das doch nichts, da die Zeit über 8 Stunden unabhängig von der BV erfasst werden müsste.

Ich würde mich über Meinungen dazu sehr freuen.

Gruß Meik

5.06002

Community-Antworten (2)

E
Erwin

19.06.2009 um 21:10 Uhr

Der AG müsste die BV kündigen, dann hätte sie aber Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV.

Aber macht doch einmal etwas ganz anders.

..mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten.. .... hier dürfte es erhebliche Problem mit dem Arbeitszeitgesetz geben. Schaltet doch einmal das Gewerbeaufsichtsamt ein. Sofern der AG hier gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt werden die ihm ganz deutlich und teuer auf die Füße treten. Dann könnte dieses Thema ganz schnell vom Tisch sein.

Man kann auch nicht durch Einzelverträge gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen oder dieses aushebeln.

Weiter bei 1o und mehr Stunden, sollte es sich eingetlich um Mehrarbeit handeln. Diese unterliegt aber der Mitbestimmung. Also auch hier könnt ihr ansetzen. Mehrarbeit ablehnen. Auch dass bringt Bewegung und Nachdenken beim AG.

Also ggf. Anwalt beratend hinzuziehen.

PS: Da sGewerbeaufsichtsamt kann jeder AN anrufen und in Gang setzen. Die behandeln das alles auch vertraulich.

K
Kölner

19.06.2009 um 21:50 Uhr

@erwin Nur mal so zum Nachdenken: In mindestens gefühlten 90% Deiner Antwort rätst Du zum Gang zum Anwalt.

Bei diesem Fall ist das doch gar nicht nötig. Der AG will was und der BR kann das verweigern oder dem AG zustimmen.

'Meika' will übrigens ne Meinung und nicht direkt die Keule...

Ihre Antwort