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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mangelhafte Informationen zur Einstellung - Kann Vorsitzender Zustimmung verweigern?

N
Nickus
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe als Betriebsratsvorsitzender eine Mitteilung vom AG erhalten, in der über die Hälfte der mitgeteilten Einstellungen fehlerhaft waren. Die Namen der beanstandeten Meldungen wurden von mir in einem Antwortschreiben binnen einer Woche an die GL aufgelistet und dahinter die gravierendsten Fehler stichwortartig angerissen. Einen Beschluss des BR-Gremiums gab es dazu nicht. Ich dachte, die Geschäftsleitung würde mir nun eine korrekte Meldung erstellen. Leider höre ich jetzt gar nichts mehr.

Jetzt habe ich gehört, dass bei einer "Reklamation" der fehlenden Daten die Aufzählung der Mängel vollständig sein muss, da man später nicht nochmal "reklamieren" kann. OK, wenn dem so ist, dann muss ich das nächste Mal genauer sein.

Meine zwei Fragen lauten jetzt:

  1. Sollten jetzt die beanstandeten Informationen noch kommen und es gibt Gründe, für eine Einstellung die Zustimmung zu verweigern: Muss das BR_Gremium zwingend beschließen, oder kann ich die Verweigerung als Vorsitzender selbst aussprechen (z.B. nach mündlicher Umlaufberatung, da keine Zeit für eine Sitzung mehr bleibt)?

  2. Sollten jetzt keine Informationen mehr kommen: Wie geht es weiter? Offensichtlich arbeiten bereits einige Mitarbeiter schon bei uns, von denen noch Daten angefordert wurden und welche immer noch nicht von der GL vorgelegt wurden.

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Community-Antworten (16)

K
Kölner

19.06.2009 um 22:03 Uhr

@Nickus Ich hatte immer gedacht, dass ein Gremium hinsichtlich der fehlerhaften Anhörung einen Beschluss fassen muss...und bin mir sicher, dass ein BRV ohne Beschluss hier noch nicht einmal mit dem AG korrespondieren kann.

@erwin Rätst Du wieder zum Anwalt?

D
DonJohnson

19.06.2009 um 22:12 Uhr

@Nickus Tja, "handwerkliche Fehler" des BRV werden hier wohl bestraft!!! Ich empfehle keinen Anwalt sondern den Besuch des Semianrs BR1!

Ach ja, ich vergaß, euer Gremium trifft sich vermutlich alle 2 Monate ein mal und du wußtest nicht, wie du die Kollegen des Gremiums zu einer Sitzung diesbezüglich einladen kannst oder ob das wichtig ist - na, ich werde echt alt ;-)))

Wie lange bist du noch mal im Gremium?

K
Kölner

19.06.2009 um 22:16 Uhr

@DonJohnson Du fängst also auch an, jedes mal das Schlimmste anzunehmen...

I
Immie

19.06.2009 um 22:18 Uhr

@Nickus Welche Informationen hast du denn nachgefordert? Waren die Anhörungen vielleicht völlig korrekt? Und die Frist ist verstrichen?

D
DonJohnson

19.06.2009 um 22:19 Uhr

@Kölner Nö, ich glaube immer an das Gute im Menschen... So wie hier. Frisch gewählter BR der kämpfen muß, leider nciht geschult ist weil noch keine Zeit oder der AG das verboten hat ;-)))

K
Kölner

19.06.2009 um 22:20 Uhr

@Immie ...hoffentlich fragt nicht noch jemand, ob Nickus überhaupt BRV ist.

D
DonJohnson

19.06.2009 um 22:25 Uhr

@Kölner Nun, entweder wirst du alt, oder solltest mal zum Augenarzt! Das wir keiner fragen, denn...

Ich habe als Betriebsratsvorsitzender eine Mitteilung vom AG erhalten

K
Kriegsrat

19.06.2009 um 22:29 Uhr

was, don johnson, du auch ?

was stand denn drin ? ;-))

D
DonJohnson

19.06.2009 um 22:36 Uhr

kriegsrat hmmm, das habe ich nicht verstanden... :-(((

K
knick

20.06.2009 um 05:33 Uhr

Also ich versteh ja schon, dass einem manchmal die Spucke weg bleibt. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass eine ganz offensichtlich fehlerhafte Information (z.B. Eingruppierung oder Gehalt fehlt) nicht die Zustimmung nach sich zieht, wenn das Gremium die Frist verstreichen lässt. Oder gilt das nur bei der fehlenden Anhörung zu einer Kündigung?

D
DonJohnson

20.06.2009 um 06:01 Uhr

@knick Selbstverständlich beginnt die Frist erst zu laufen wenn alle nötigen Informationen beim BR eingegangen sind. Aber, was sind denn für das Gremium nötige Informationen? Das Gremium ist nach dem 99er sogar verpflichtet dem AG auf Fehler hinzuweisen. So, nun stellen wir uns mal vor der AG macht das nciht mal absichtlich und dann kommt folgender Satz vom Fragenden: "Muss das BR_Gremium zwingend beschließen, oder kann ich die Verweigerung als Vorsitzender selbst aussprechen (z.B. nach mündlicher Umlaufberatung, da keine Zeit für eine Sitzung mehr bleibt)?" Und dieser Satz "Wie geht es weiter? Offensichtlich arbeiten bereits einige Mitarbeiter schon bei uns, von denen noch Daten angefordert wurden und welche immer noch nicht von der GL vorgelegt wurden."

L
Lotte

20.06.2009 um 11:12 Uhr

knick, aber die fehlerhafte Anhörung muss ja erst einmal vom Gremium festgestellt werden. Der BRV ist ja nur das Ohr, und der Mund des BR. Also: Ohr bekommt Anhörung. Lädt ein, mit TOP "Anhörung zur Einstellung von x", Gremium bechließt bei der Sitzung dass Anhörung nicht korrekt ist. Mund teilt AG die fehlerhafte Anhörung gemäß dem Beschluss des Gremiums mit.

Nickus, wenn das Gremium hier nicht einen einzigen Beschluss zur Sachlage gefasst hat, dann sehe ich die Frist als verstrichen an.

K
Kriegsrat

20.06.2009 um 11:36 Uhr

@ lotte

nicht unbedingt

als "mund" des BR teilt der BRV dem AG mit, die anhörung sei unvollständig für den AG ist das fehlerhafte, gesetzwidrige Handeln des Vorsitzenden nicht erkennbar , Er hat nicht die Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Betriebsrat seine Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst hat. der AG hat dies ja auch dem BR gegenüber nicht angezeigt, daß er hier entsprechende unregelmäßigkeiten vermutet, sondern einfach nicht reagiert also ist er erst mal in der pflicht, die anhörung ordnungsgemäß durchzuführen....

L
Lotte

20.06.2009 um 11:41 Uhr

kriegsrat, stimmt, aber nun rechtliche Schritte einzuleiten halte ich für mehr als gewagt.

K
knick

20.06.2009 um 12:15 Uhr

@kriegsrat

was wäre denn, wenn der BRV ganz brav bei der GL mal nachfragt, ob die fehlenden Daten vielleicht noch kommen, und die GL erstellt dann doch noch eine neue Mitteilung zur Anhörung: Dann könnte doch der BR sitzen und beschließen (und am besten gleich noch einen Beschluss zur Schulung auf die TOPs zur Einladung nehmen...) und keiner hat's gemerkt.....

K
Kriegsrat

20.06.2009 um 12:27 Uhr

@ knick

wie lotte schon erwähnt hat im vorliegenden fall ist einiges schief gelaufen, weshalb es vorteilhaft wäre, hier das deckmäntelchen des schweigens darüberzustülpen ich würde die gelegenheit dazu nutzen, den AG abzumahnen, und für den wiederholungsfall gerichtliche konsequenzen anzukündigen ohne die sache nun weiter zu verfolgen auch wenn der BR hier noch daten bekäme und beschließen würde, könnte er ja nur noch zustimmen wenn er ablehnen würde, wird das ganze gerichtsmassig, und alles käme auf den tisch

schulungen wären auf jeden fall nicht die schlechteste lösung ;-))

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