Bv Reglung von Überstunden
Hallo,unser Br möchte eine Bv über eine Überstunden reglung verfassen.Im Gespräch ist eine Jahrespauschale von über 100 std im jahr. Im Arbeitsvertrag ist von üstd nicht die rede.Muß ich nach Beschluss dem folge leisten?
Community-Antworten (9)
18.06.2020 um 10:13 Uhr
Es wird eben darauf ankommen, ob es nicht doch im Arbeitsvertrag eine Klausel gibt, wonach auch Mehrarbeit geleistet werden muss. Aber warum will denn der BR eine derartige BV. Er soll doch die Interessen der AN vertreten.
Wenn schon eine BV zur Mehrarbeit, dann eine die nicht pauschal dem AG freie Hand lässt, sondern eine, die klare Regeln und Rechte der Arbeitnehmer definiert.
18.06.2020 um 10:16 Uhr
Ich denke mal da geht es eher um ein Arbeitszeitkonto?
18.06.2020 um 11:12 Uhr
Würde ich aber auch eher knapp bemessen- und vor allen Dingen mit Regeln definieren.
18.06.2020 um 11:13 Uhr
Azk haben wir. Es geht um die kurzfristige Ankündigung von Mehrarbeit...der br möchte nicht immer Mitbestimmen und dem Ag freie Hand lassen.
18.06.2020 um 11:58 Uhr
Der BR darf nicht auf seine Mitbestimmung verzichten.
18.06.2020 um 12:51 Uhr
Hui. Dem Betriebsrat sind die Kollegen dann eher... egal? Das ist eine eurer Aufgaben und als BR seid ihr verpflichtet, eure Mitbestimmungsrechte auch wahrzunehmen.
18.06.2020 um 13:10 Uhr
Danke schonmal für eure antworten ! Unser Br scheint wohl von der Geschäftsführung gesteuert zu sein.
18.06.2020 um 13:18 Uhr
Vielleicht mal schauen ob hier nicht eine unzulässige Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 BetrVG vorliegt, denn es könnte gleich einer Verschleppung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben sein. Mal ein weit hergeholtes Beispiel: https://efarbeitsrecht.net/verschleppung-der-mitbestimmung/
18.06.2020 um 15:26 Uhr
Danke für den tipp
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