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Aktivitätsplan um Störungen im Produktionsablauf entlich zu beheben - welcher § BetrVG?

U
Udo&co
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen, wir möchten unseren Chef dazu Bringen Störungen im Produktionablauf entlich zu beheben ( Aktivitätsplan) Könnt ihr uns sagen welcher § Betr.VG der Richtige ist?

Danke Udo

8.62005

Community-Antworten (5)

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RolfH

03.12.2008 um 12:23 Uhr

@Udo&Co.

Das ist ja ein bisschen spärlich um eine Antwort zu erwarten. Was verstehst Du denn unter "BringenStörungen im Produktionablauf endlich zu beheben" ?? Was für Störungen??

U
udo&co

03.12.2008 um 14:52 Uhr

hallo Es fehlt arbeits material und er bekommt es nicht hin das wir von der vorbereitenden abt. die uns zu arbeitet beliefert werden gruß Udo

R
RolfH

03.12.2008 um 16:40 Uhr

@ Udo&Co.

Normalerweise könnt Ihr über den WA hierzu sicherlich Eure Vorschläge unterbreiten und mit dem AG diskutieren. Siehe auch z.B.: § 106, RdNr. 42 (Fitting)

Die Umsetzung der Organisation und Beschaffung ist aber klar Sache des AG.

R
RAKO

04.12.2008 um 17:17 Uhr

@Udo&co:

Für mich klingt Euer Problem ein bisschen nach Akkord ?? Kann das sein ? Ohne Akkord kann es Euch eigentlich Wurst sein, was der AG treibt, Euer Lohn wird ja davon nicht schlechter. Falls Doch, habt Ihr Leistungslohn und seid in der Mitbestimmung nach §87 (10) und (11) BetrVG. In diesem Fall vereinbart doch einfach eine Lohnfortzahlung bei betrieblich bedingter Arbeitsverhinderung. Falls der AG nicht will -> Einigungsstelle. Dann lacht Ihr Euch ins Fäustchen, wenn der AG seinen Betrieb nicht auf die Reihe bekommt. Da wird er schon aufwachen, wenn's für ihn teuer wird.

U
udo&co

05.12.2008 um 10:08 Uhr

nein wir haben kein akkord und auch keinleistungslohn es ist einfach nur frust wir haben arbeit bis ohne ende undv können nicht vernüftig Produzieren

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